Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 735/11 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, 1. An der Straße Im Trieb, Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen ( s. Grafik Punkt 1). 2. Das vor "Im Trieb 4a" beginnende Parkverbot in Höhe von "Im Trieb 12" durch Verkehrszeichen 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, so dass ein "blindes Einfahren" in die Straße im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, so dass unter Inkaufnahme einer Verkehrsugefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6237 2020 Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 736/11 Betreff: Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Fahrtrichtung Gwinnerstraße auf der rechten Straßenseite die Schilder 283 "absolutes Halteverbot" zu entfernen und entsprechende Parkflächen mit Parkwinkeln zu markieren. Begründung: Bereits heute wird in der Leonhardsgasse auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Aufgrund mangelnder Kontrollen durch die zuständigen Ämter ist auch kein regelmäßiger Effekt durch Bestreifung festzustellen. Durch die heute schon (verkehrswidrig) parkenden Autos wird der fließende Verkehr gezwungen die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Des Weiteren wird beim verkehrswidrigen Parken häufig der ohnehin schon schmale Gehweg blockiert. Die Leonhardgasse hat im Mittel eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dies sollte für die Freigabe von geeigneten Parkflächen ausreichen. Dem Ortsbeirat ist, trotz aktuell dort regelmäßig parkender Autos, die Leonhardsgasse weder als Stau-/ noch als Unfallschwerpunkt bekannt. Ordnungsgemäß markierte Parkplätze helfen der Sicherheit mehr als unkontrollierte Parkverbote. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6238 2020 Die Vorlage OF 736/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2020, OF 720/11 Betreff: Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Schlaglöcher an der Endhaltestelle Gwinnerstraße zu beseitigen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen muss und in diesem Fall sollte. Die Schlaglöcher stellen ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 720/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 667/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zurzeit für diesen Bereich eingesetzt werden. Wenn auch im zentralen städtischen Bereich mehr Mittel eingesetzt werden, so ist nun dieser Schritt auch für die Stadtteile am Rande Frankfurts, die in besonderem Maße durch die Pendlerströme betroffen sind, zu vollziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 65 2020 Die Vorlage OF 667/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Linie 12" durch den Wortlaut "Linie 20" ersetzt und um folgenden Absatz ergänzt wird: "Bestehende Gemischtnutzungen durch Rad- und Fußgängerverkehr sind beizubehalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 649/11 Betreff: Autobahn A 66 zu Park-and-ride-Platz umwidmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Von hier aus ist der Fußweg zur nahe gelegenen U-Bahn Station anzuzeigen. Begründung: Es ist unumstritten, dass weitere P+R-Plätze gebraucht werden. Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße ist zudem eine deutliche Verschlechterung der Verkehrssituation für Bergen Enkheim, Fechenheim und den Riederwald zu erwarten. Die genannten Bereiche werden zu den Pendlerströmen von der A66 nun auch noch den Umleitungsverkehr zu ertragen haben. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Das P+R-Parkhaus an der Kruppstraße ist ausgebucht. Sowohl Enkheim, der Riederwald und Fechenheim werden daher von den Pendler*innen als Parkmöglichkeiten genutzt, um mit der U-Bahn in die Stadt zu fahren. Dies führt nicht nur dazu, dass den Anwohner*innen nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht, sondern auch zu erheblichen Staus in diesen Stadtteilen. Leider ist ein Ausbau des bestehenden P+R-Parkhauses nicht möglich (Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 820). Am Ende der Autobahn A 66 zwischen der Brücke zwischen Enkheim und Fechenheim Nord (L3001) und dem Autobahnende ist genug Raum vorhanden, um ein oder zwei Fahrspuren stadteinwärts zu einem Parkplatz umzuwidmen. Die Brücke der L3001 kann als Fußweg zur nächst gelegenen U-Bahnstation dienen. Die südliche Fahrstrecke stadtauswärts kann geteilt werden, so dass der Verkehr auf den verbleibenden Spuren auf die Autobahn ab- und auffährt. Dazu ist die Fahrstrecke auf die südlichen Spuren zu verschwenken. Die Sicherheit der Parkplatznutzer*innen kann dadurch sichergestellt werden, dass die noch vorhandenen Autobahnspuren im Bereich des Parkplatzes nur mit einer geringen Geschwindigkeit genutzt werden dürfen. Bereits heute herrscht in dem Bereich aufgrund des Autobahnendes eine reduzierte Geschwindigkeit von zunächst 80 km/h auf bis zu 40 km/h. Daher würde die Reduzierung sich auch nicht drastisch auswirken. Zum anderen könnte auf dem Mittelstreifen eine Barriere errichtet werden, der ein Betreten der südlichen Fahrspuren verhindert. Insgesamt handelt es sich um eine schnell zu realisierende und kostengünstige Maßnahme, die zu einer spürbaren Entlastung des Pendlerdrucks im Frankfurter Osten führen würde. Rot markiert ist der zu sperrende Fahrstreifen. Die nächsten U-Bahn-Stationen sind eingezeichnet. (Quelle: Apple Karten) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 649/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 617/11 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahingehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen gefährden (z.B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehrs in der Adam Opel Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z.B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen die nicht mehr existieren) ist, Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft eine große Gefahrenquelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5315 2019 Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 530/11 Betreff: Fahrradstellplätze U-Bahn-Haltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Haltestelle Gwinnerstraße Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen. Begründung: Das Fahrrad erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Leider fehlen Abstellmöglichkeiten an der U-Bahn Haltestelle Gwinnerstraße gänzlich. Daher nutzen Fahrradfahrer die Geländer auf den Zugangsrampen um ihre Fahrräder anzuschließen. Dies führt dazu, dass Fahrgäste mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger nur erschwert den Bahnsteig erreichen können. Hier muss zeitnah eine Lösung gefunden werden. (c) Privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 465/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege, in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinnerstraße/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen beziehungsweise Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 278 2018 Die Vorlage OF 465/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2018, OF 404/11 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonstraße / Kurt-Schumacher-Straße hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl Ulrich Brücke nördl. Rampe Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes), Fechenheim: Alt Fechenheim / Kleestraße, Fahrtrichtung Süd (gefährliche Kurvensituation i.d.R. Keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der KFZ) - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze / Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand überführen, Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen werden entfernt bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich installiert. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten in denen das Zusammentreffen von LKW Verkehr und Fahrrad eine besondere Gefahr darstellt. - Das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen ist stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Karl-Benz-Straße, Seckbach Süd (u.a. Fries-, Kruppstraße) Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden ein probates Mittel den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen, das unerlaubte befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, so dass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem PKW an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den PKW Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt sind, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3673 2018 Die Vorlage OF 404/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 399/11 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Ecke Gwinnerstraße / Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen / Anhänger und LKW derart zugeparkt, das Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3519 2018 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 396/11 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Gela- und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit ca. 140 Personen. Da in der Gela- und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3517 2018 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 343/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel ( Verkehrsuntersuchung ) (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) und fordert eine Neuplanung und Maßnahmen um auf der A661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadt Frankfurt weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: A.: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h auf der A661 Durch den Anschluss der A66 an die A661 in der jetzt vorgeschlagenen Art und Weise ist von massiven Beeinträchtigungen im Straßenverkehr auszugehen. Die Fahrgeschwindigkeiten auf der A661 sollen laut Hessen Mobil und Planfeststellung (Verkehrsprognose im PFB) in den Verkehrsspitzen täglich auf unter 30km/h herunter gehen mit Stockungen. Das ist nicht der Geschwindigkeitsbereich, wie auf einer Autobahn vorgesehen ist. Vor allem nicht dann, wenn diese Autobahn neu und bereits mit solchen Werten geplant wird. Verschärfend kommt dazu, die Autobahn A661 wird bereits mit einem einen zusätzlichen dritten Fahrstreifen geplant, sonst ginge dort gar nichts mehr. - Die jetzigen Planungen bringen zukünftig erhebliche Defizite für die Frankfurter Bürger und die Unternehmer, welche auf eine funktionierende A661 angewiesen sind. Negative wirtschaftliche Effekte werden sich einstellen. - Eine versprochene Entlastung des Erlenbruchs wird nicht erreicht werden. Die Stausituation im Erlenbruch wird zu den Verkehrsspitzen weiter bestehen, lediglich die Randzeiten des Staus werden sich in der Lage etwas verändern. Dafür wird die gesamte Borsigallee in beiden Richtungen zur Stauzone. - Durch den Anschluß der A66 an die A661 entsteht nun eine neue Stausituation im Bereich der Borsigallee. Dort wird es lange Wartezeiten im gesamten Bereich geben und der Bereich zwischen dem Hessen-Center und Bergen-Enkheim wird beidseitig ebenfalls zum Stillstand kommen. Dort sind laut Planung fast 800 Fahrzeuge in der Stunde alleine in Richtung Bergen-Enkheim, vom Hessen-Center aus, abzufertigen. Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F-Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15) [1] S.32 Festgestellte Funktionsbeeinträchtigungen der A661 durch den Riederwaldtunnel mit A66 - Kein Stop and Go auf der Autobahn A661 Verkehrssituation auf der A661 im Planfall 1a In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrsablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist.[2] Quelle: Hessen Mobil Das bedeutet, es gibt auf A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Hessen Mobil geht von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h mit einzelnen Phasen des kompletten Stillstands aus. Mit dem Anschluss der A66 bedeutet es, dass dichtester Verkehrsfluss auf der Autobahn bis mindestens zur Friedberger Warte in Richtung Norden stattfinden wird. Die Fahrgeschwindigkeiten werden kleiner 30km/h betragen, insofern keine Störungen (z.B. durch Unfälle) auftreten. Was erwartet man von einer neu gebauten Autobahn ? Mit Sicherheit keine 30km/h in der Spitze. Der Anschluss des Riederwaldtunnels an die A661 wird mit seinen massiven negativen Auswirkungen die Verkehrssituation nicht verbessern, sondern für sehr viele Menschen, verschlechtern. Insbesondere für die Menschen und Unternehmen in den nördlichen und den südlichen von Frankfurt gelegenen Gemeinden. Dies gilt ebenfalls für Frankfurter Unternehmen und Menschen die sich nach Norden und Süden orientieren und deren allgemeinen Unternehmungen und Fahrten dorthin führen. Von den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen. Es gilt abzuwägen zwischen einem Ist-Zustand heute und dem Gewinn für die Stadt in Zukunft. Dabei ist nicht nur auf die Menschen im Riederwald, Seckbach, Fechenheim und Bergen-Enkheim abzuzielen, sondern alle Frankfurter Bürger und deren Interessen sind zu berücksichtigen. Die Nord-Süd Autobahnverbindung ist sehr wichtig und hat einen eindeutig höheren Stellenwert als die Entlastung des Erlenbruchs. Das bedeutet nicht, das die Entlastung des Erlenbruchs nicht wichtig sei. Vergleicht man beide Stausituationen und deren Wirkungen und stellt eine Abwägung der höheren Prioritätswürdigkeit auf, so wird man feststellen, alleine die schiere Masse an Betroffenen, wird die Problematik des Staus auf der A661 vorrangig erscheinen lassen. Fazit: Entweder ist das Gesamtkonzept komplett neu zu überdenken oder die Planung muss dahingehend geändert werden, dass es nur akzeptale Einschränkungen für den Verkehr auf der A661 geben wird Quellle: Hessen Mobil Hessen Mobil: Grund hierfür ist einerseits die große Anzahl an Spurwechselvorgängen zwischen den beiden Knoten sowie die Tatsache, dass auf der Hauptfahrbahn der A661 hinter den Ausfahrtrampen der AS F-Ost lediglich zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen (Belastung in der Morgenspitze ca. 4.000 Kfz/h). Die Kombination dieser beiden Effekte führt zur Rückstaubildung, welcher sich in der Morgenspitze über die Rampen des AD Erlenbruch bis in den Riederwaldtunnel ausbreitet. Quelle: Hessen Mobil Quellle: Hessen Mobil Warum wurde dieser Rückstau nicht in der Karte (Abb.14 ) festgehalten ? Hessen Mobil: In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrs-ablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist. [3] Quelle: Hessen Mobil Was ist: temporär gebundener Verkehrszustand Das bedeutet, es gibt auf der A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Der Tunnel bekommt eine Ampelanlage am Eingang. Es kann von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h, mit einzelnen Phasen des Stillstands ausgegangen werden. Sind bereits Maßnahmen erfolgt um das Schrittgeschwindigskeitsproblem zu beseitigen ? Der Stau kommt durch die zusätzliche Zuführung von Verkehr auf eine bereits verkehrstechnisch ausgelastete A661. Das lässt sich bereits heute zu den Hauptverkehrszeiten mit überwiegend dichtem Verkehr erkennen. Regelmäßig werden Staus im Radio gemeldet auf der A661. Bereits bei kleinen Störungen, wie z.B. leichtem Niederschlag, gehen die Fahrgeschwindigkeiten herunter und der Verkehr wird zähflüssig. Hessen Mobil hat bereits zwei Maßnahmen in die Planung mit eingearbeitet, weil sonst der Verkehr komplett zum erliegen gekommen wäre. Trotzdem werden ohne Störungen im Verkehrsfluss zu den Hauptverkehrszeiten nur Geschwindigkeiten in der Spitze von kleiner 30km/h erreicht. Die geplante Umgehung der planfestgestellten Genehmigung (4-spurige A661) um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen: Die Maßnahmen: Zwischen der Friedberger Warte und dem AD-Erlenbruch wird ein zusätzlicher dritter Fahrstreifen gebaut. Da dieser zusätzliche Fahrstreifen für Hessen Mobil nicht genehmigungsfähig ist, da die Autobahn nur 4-spurig planfestgestellt ist, hilft man sich mit einer Bezeichnung als "Verflechtungsstreifen" der mehrere Kilometer lang ist. Der Standstreifen im Bereich Ratswegbrücke wird zusätzlich zu einer dauerhaften Fahrbahn gemacht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen. Quelle: Hessen Mobil S.28 Verflechtungsstreifen Daher wird in einem zweiten Schritt als weitere Maßnahme die Umnutzung des Standstreifens im Bereich Ratswegbrücke untersucht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen (Abbildung 7). Im Ergebnis ist eine dritte durchgehende Fahrspur über mehrere Kilometer geplant um die Leistungsfähigkeit der A661 zu steigern. Fazit: Im Ergebnis wird mit dieser Maßnahme immer noch nur eine dauerhafte Stausituation zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Die Autobahn darf mit solch einer Planung nicht in Betrieb gehen. Die Planung ist zu überarbeiten um Mindestgeschwindigkeiten für Autobahnen von 60km/h zu erreichen. Wie wäre die Situation im Jahr 2025 ohne den Anschluss der A66 und den Riederwaldtunnel ? Zur Hauptverkehrszeit am Abend und Morgen ohne Riederwaldtunnel [4] . Ergebnis: Der Verkehr fließt mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Ergebnis: Der Verkehr fließt ohne Riederwaldtunnel mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Der orangrote Streifen im Norden ist die unveränderte schlechte Abfahrt an der Friedberger Landstraße in die Stadt von Norden kommend, welche für Aufstauungen verantwortlich ist. Eine Neuplanung für diesen Anschluß ist im PFB enthalten, der eine Auflösung dieser Staustelle gewährleisten kann. Bewertung Die Autobahn A66 soll mit dem Riederwaldtunnel nur Zielverkehr nach Frankfurt bringen und hat "keine überregionale Bedeutung" (so Hessen Mobil). Ganz anders verhält es sich mit der A661; durch ihre Wichtigkeit für den überregionalen Verkehr ist der A661 mehr Bedeutung zuzuschreiben. Der Zweck von Autobahnen ist grundsätzlich eine überregionale Vernetzung herzustellen. Eine massive negative Beeinträchtigung des überregionalen Verkehrs durch die Anbindung einer Straße ohne überregionale Bedeutung sollte gut abgewogen werden. Wenn dies nur zum Zwecke der Verbesserung einer lokalen Situation dient ist das Projekt kritisch zu überprüfen. Zumal wenn diese Anbindung nicht ohne erheblichen Finanzaufwand und starke Beeinträchtigung der Bevölkerung und Natur erfolgen kann. Die Leistungsfähigkeit der A661 mit überregionaler Bedeutung darf durch die A66 nicht eingeschränkt werden. Die A66 hat nur regionale Bedeutung im Zubringerverkehr für die Stadt Frankfurt, so Hessen Mobil. Daher sind andere Lösungen zu finden, wie entweder die Leistungsfähigkeit auf der A661 weiter erhöht wird oder die Verkehrsführung der A66 weiter in die Stadt am Autobahnende geändert wird. Das Ergebnis der Planung muss nachgearbeitet werden oder das Gesamtprojekt muss komplett überdacht werden auf seine Sinnhaftigkeit. Verkehrsknotenpunkt Borsigallee Die Anschlussstelle Borsigallee wird massiv an Verkehr zunehmen. Man geht davon aus, dass dort ein Viertel des Verkehrs, welcher durch den Riederwaldtunnel fährt, diese Auf und Abfahrt wählen wird. ( 28.000 Kfz/Tag ) Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F- Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15). Die AS Maintal-Bischofsheim wird hingegen weniger genutzt. Hier erscheint die Nutzung der Hanauer Landstraße attraktiver. [5] Die jetzigen Planungen für die Anschlusstelle Borsigallee sind unzureichend. Die Anforderungen nach HBS sind im Gutachten z.T. als nicht leistungsfähig eingestuft worden. Ein nur in Teilen flüssiger Verkehrsablauf ist nicht ausreichend. Der Grund für die Umsetzung des Projektes war, unter anderem, den "in Teilen flüssigen Verkehrsablauf" im Erlenbruch zu beenden. Dies wird mit dem vorliegenden Konzept nicht erreicht werden. Durch die neue Planung wird zusätzlich zum Erlenbruch nun der benachbarte, vorher flüssige unbeeinträchtigte Bereich Borsigallee, ein gestörter und schlecht fließender Verkehrsbereich. Hessen Mobil: Obgleich der Knotenpunkt mit der untersuchten ÖV-Priorisierung nach den Kriterien des HBS in der Morgenspitze als nicht leistungsfähig eingestuft wird, ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit aus gutachterlicher Sicht gewährleistet. Die Simulationen zeigen in weiten Teilen einen von nachhaltigen Störungen unbeeinflussten, flüssigen Verkehrsablauf. Ohne Berücksichtigung der Fußgängerschleuse wird in der Morgenspitze für sämtliche Abbiege-ströme mindestens Qualitätsstufe D erreicht. Somit ist der Knoten nach den Kriterien des HBS 2015 leistungsfähig (Abbildung 27). [6] Die Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee ist ein wichtiger Verkehrspunkt, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dort gibt es eine Haltestelle mit zwei U-Bahnlinien, div. Einzelhandel, den Hessen-Center, ein Park&Ride Parkhaus, McDonalds etc. Diesen Bereich "ohne Schleusung" für Fußgänger und Radfahrer zu planen ist unakzeptabel. Gerade in den Bereichen von Haltestellen gilt für Fußgänger ein höherer Schutzbedarf. Menschen queren erfahrungsgemäß schnell und unaufmerksam die Straßen. An solchen Stellen sind großzügigere Zeiten für die Querung festzulegen, sowie Möglichkeiten der Schleusung für Fahrradfahrer, ohne Behinderungen zwischen den einzelnen Abschnitten. Besonders Fußgänger neigen bei langer Wartezeit rote Ampeln zu missachten. Diese Kreuzung wird mit 28.000 Fahrzeugen zu den verkehrsstärksten Kreuzungen Frankfurts gehören. Grundsätzlich müssen bei diesen Planungen Verbesserungen durchgesetzt werden. Es wird bei der Planung übersehen, dass es um eine gleichwertige Beurteilung der einzelnen Verkehrsteilnehmer geht. Dies ist nicht mehr die Autobahn, sondern bereits städtischer Raum. Hessen Mobil spricht nur über Verlustzeiten für den Autofahrer an Kreuzungen und nicht über die Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Fahrradfahrer sind nicht erwähnt in der Planung oder Simulation. Die Kreuzungszeiten für die Radfahrer und Fußgänger sind auf das Minimum gesetzt worden. Nur anhand einer visuellen Kontrolle eines Simulationsfilms, dessen Parameter weder im Planfeststellungsbeschluss hinterlegt, noch wissenschaftlich belegt sind, wird die Einstufung in "verkehrlich machbar" genannt. Bei der eben genannten Simulation handelt es sich um kein offiziell anerkanntes oder zugelassenes Instrument zur Bemessung von Verkehrsströmen, allerdings darf es herangezogen werden. Zu beachten ist allerdings: Die Parameter lassen sich in millionenfacher Art verstellen und einstellen. Fahrer und Fußgängertypen können individuell nach Art und Bedarf eingestellt werden, so der Verband der Verkehrsuntersucher zu dieser Simulation. Das bedeutet, die Parameter können entweder in die eine Richtung gedreht werden oder in eine andere Richtung. Der Anteil der Rennfahrer kann verändert werden bei den Kraftfahrzeugen und das Alter der Fußgänger kann zu 100% auf 20-25 Jahre gesetzt werden. Alle diese Werte beeinflussen das Ergebnis erheblich. Mit einer sachgerechten Planung würden solche Probleme nicht entstehen. Es wäre dann nicht notwendig gewesen auf eine Simulation zurückgreifen zu müssen, um die Leistungsfähigkeit in der untersten Stufe genehmigungsfähig zu machen. Jetzt müssen die Radfahrer und Fußgänger zum queren hintereinander an drei Stellen an den roten Ampeln jeweils minutenlang warten. Hessen Mobil: In der Abendspitze sind im Fall mit Fußgängerschleuse alle Ströme mit Ausnahme des Geradeausstroms aus dem westlichen Arm der Borsigallee mit Qualitätsstufe D oder besser bewertet (vgl. Abbildung 28). Der genannte Geradeausstrom liegt mit einer Verlustzeit von 71 Sekunden nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe D. Analog zur Morgenspitze kann aber auch hier konstatiert werden, dass sämtliche Verkehrsströme in der Mikrosimulation leistungsfähig abgewickelt werden und somit diese Variante verkehrlich machbar ist. [7] Es ist zu beachten das die Leistungsstufe D bereits durch häufigen Rückstau und lange Wartezeiten definiert ist. Die Leistungsfähigkeit ist bei D fast nicht mehr gegeben. Um im Wortlaut des Gutachtens zu bleiben: In sechs Fällen hat die Kreuzung die schlechteste Bedienungsfähigkeit D, die nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe E liegt, die keine Leistungsfähigkeit der Kreuzung konstatiert. Hier müssen bei einer kompletten Neuplanung bessere Ergebnisse erzielt werden. In dem vorliegenden Fall erreichen bei ungeschleustem Verkehr nicht ein Knotenpunkt, sondern gleich sechs Knotenpunkte (50%) nur die Stufe D. In der anderen geschleußten Version sind die Ergebnisse noch wesentlich schlechter. Es möchte zusätzlich angemerkt werden, das die Verkehrsberechnung im Punkt, Borsigallee in Richtung Nord abbiegend in die Kruppstraße und umgekehrt höher liegen wird als 10Kfz/h. Durch diese fehlerhafte Prognose der Fahrzeugzahlen verfälscht sich das Gesamtergebnis der Leistungsfähigkeit. In der Kruppstraße und der abzweigenden Victor-Slotosch-Straße liegen mehrere Einzelhandelsgeschäfte und Nahversorger. Dort befinden sich viele Betriebe und Nahversorgung ( Aldi, Lidl, Rewe, Bäckerei, Drogeriekette etc. ) Fazit: Es sollte eine Abwägung erfolgen, ob die zukünftigen Belastungen und Ergebnisse sich noch in einem sinnvollen Rahmen bewegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 237 2018 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 163/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen, bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2018 Die Vorlage OF 163/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 285/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe; 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 54 2018 Die Vorlage OF 285/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 117/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: Warum das Gelände zwischen "Weimerhaus" und "Voltenseeweg" , Gemarkung 68 Flur 46 , welches weit über 50 Jahre in der Nutzungsart 8 - Freizeitgärten - und in der Entwicklungsstufe mit 1 - Fläche für Landwirtschaft - ausgewiesen ist, plötzlich von der Unteren Naturschutzbehörde mkit der Begründung es handele sich um FFH Gebiet, in eine "Auenlandschaft" umgewandelt werden soll. In wie weit das unterfangen der Unteren Naturschutzbehörde rechtens ist, die Besitzer trotz der Gegebenheiten gezwungen werden sollen, ihren Besitz plötzlich der Allgemeinheit zu Verfügung zu stellen. Begründung: Die Besitzer der Gemarkung 68, Flur 46 werden in einem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 08. 05. 2017 aufgefordert, jeglichen Zäune, Bebauungen, nichtheimische Sträucher und standortgerechter Gehölze von den Grundstücken zu entfernen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Die Ortsvorsteherin wird einvernehmlich beauftragt, im Rahmen der Vorlage V 489 zeitnah einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter, der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu vereinbaren. Beschluss: Auskunftsersuchen V 489 2017 Die Vorlage OF 117/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 204/11 Betreff: Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Forst des Landes Hessens einzuwirken die dauerhafte Sperrung der Waldwege für Fußgänger im Fechenheimer Wald zu verhindern. Begründung: Das Waldstück dient der Erholung der Menschen im Stadtteil. Es schließt direkt an die Wohnbebauung an. Es soll nun für die Bürger geschlossen worden, weil eine Gruppe von 10-15 Fledermäusen auf drängen von Hessen Mobil dorthin umgesiedelt werden sollen. Die anderen Fledermäuse die angelockt werden sollen sind dort z.Zt. überhaupt nicht ansässig. Hessen Mobil befürchtet durch den Bau des Riederwaldtunnels könnten die Tiere zu schaden kommen, wenn sie nicht umgesiedelt werden. Der Wald soll zum Teil gerodet werden für die Fahrbahn der Autobahn und ein ca. 100m x 100m großes Waldstück wird durch die Autobahn abgetrennt. Der Überflug für die ca. 10-15 Fledermäuse über die Autobahn sei lebensgefährlich. Das Vorgehen des Umsiedelns für die Kleingruppe von 10-15 Fledermäuse ist grundsätzlich nicht zu Beanstanden. Allerdings hätte ebenfalls eine Umsiedlung in den 500m entfernten und wesentlich ruhigeren und besser geeigneten Teil des Waldes östlich der Vilbeler Landstraße erfolgen sollen. Dort befinden sich zwei größere Wasserfläche die für Fledermäuse sehr wichtig sind, da die Tiere von Insekten leben und erhebliche Mengen an Nahrung benötigen. Das Waldstück ist quasi menschenleer und ruhig. Auf Nachfragen wurde mitgeteilt, der Autobahnlärm im zukünftig gesperrten Bereich sei nicht störend für die Tiere nur die Nähe der Autobahn sei ein Problem und stelle eine Gefahr für die Fledermäuse dar, weil viele Fledermäuse nur bis 5m hoch fliegen würden. Die LKW könnten die Population reduzieren. Da Fledermäuse nachtaktiv sind, tagsüber in Höhlen in den Wipfeln irgendwo im Wald schlafen, stellen tagsüber ein paar Fußgänger unten auf den Waldwegen keine Störung dar. Die jetzt nur noch verbleibenden zwei Wege für die Bürger führen um das gesperrte Gebiet. Der eine Weg führt direkt an der Autobahn entlang und ist sehr laut. Man kann sich dort nicht unterhalten. Der zweite Weg im Süden ist eine Fahrradroute geworden und wurde neulich als schönste Fahrradstrecke in Frankfurt bezeichnet. Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Hundebesitzern sind vorprogrammiert. Der geplante zu sperrende Hauptweg ist nicht wie vom Forst erwähnt nur ein Trampelpfad sondern ein vollwertiger Weg. Es ist der Grenzweg der beiden Ortsbezirke 11 und 16. Er soll mit kleinen Bäumen bepflanzt und unbegehbar gemacht werden und bald nicht mehr sichtbar sein. Der Ortsbeirat 16 ist über die Maßnahmen nicht informiert worden. Der Wald soll in diesem Bereich nicht mehr bewirtschaftet werden und soll zukünftig sich selbst überlassen werden. Kontrollen sollen dort nicht mehrt stattfinden. Dies ist in Anbetracht der starken Nutzung durch die Bürger sehr gefährlich. Für Kinder besteht ein noch größere Gefahr, weil diese gerade solche Gebiete gerne erkunden. Im Jahr 2016 ist im Riederwald durch eine umfallende Buche ein Hund erschlagen worden, der Hundebesitzer überlebte. Direkt am Waldrand befindet sich die Kindertagesstätte 75 und ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit sehr hohem Kinderanteil. Viele Kinder spielen im Wald. Die sich im Stadtteil befindeten Kindergärten/Schulen/Hort unternehmen regelmäßig Ausflüge in den Wald. Die Kita 75 ist durch den Ortsbeirat bei der damaligen Planung des Gebiets absichtlich wegen des Waldes an diesen Ort gelegt worden und die dort geplante katholische Kirche musste in die Cassella-straße ausweichen. Diesen sich im Stadtteil befindenten Kindergärten/Schulen/Hort nimmt man den Wald "vor der Haustür weg". Es wurde sogar davon gesprochen, in diesem Bereich über den Waldweg von der Kruppstraße kommend Waldparkplätze im Grüngürtel einzurichten und den Bereich für Kraftfahrzeuge befahrbar zu machen. Der zukünftig für Fußgänger gesperrte Steinbruchweg ist angeschlossen an den zukünftig befahrbaren Waldweg. Das würde überhaupt nicht zusammen passen. Es gab einen großen "Aufschrei" aus dem Ortsteil wegen der Sperrung der Waldwege. Warum dort keine Fußgänger mehr durch den Wald laufen dürfen ist für die Bürger nicht vermittelbar. Es wäre sehr sinnvoll diese Entscheidung zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 204/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 107/16 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz Bergen Ost Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: Die Errichtung eines Park und Ride Parkplatzes in Bergen Ost im Bereich der Kreuzung B 521 (Nordumgehung) und Erleenseer Straße zu prüfen. Begründung: Viele Pendler aus dem Main Kinzig - und dem Wetteraukreis parken ihre Fahrzeuge im Stadtteil Bergen Enkheim um dann mit öffentlichem Verkehrsmittel in die Innenstadt zu fahren. Außerdem Parkhaus in der Kruppstraße gibt es im Stadtteil keine größere Parkmöglichkeit. Der mögliche Parkplatz wird von der Buslinie 42 (Bergen Ost - U-Bahnstation Enkheim tangiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 107/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 126/11 Betreff: Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog- Display in der Gelastraße zu veranlassen. Begründung: Aufgrund der Anträge OF 114/11 und OF 122/11 zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen / Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/ -anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2017 Die Vorlage OF 126/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Halbsatz ". . sowie ein Tempo-30-Schild vor der Bushaltestelle Gwinnerstraße aufstellen zu lassen." angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 53/11 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, einen im Seckbacher Ried vorhandenen Fußweg so zu befestigen bzw. auszubauen, dass er zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung begehbar bleibt. Der betreffende Fußweg befindet sich in Verlängerung des Wallfahrtswegs, im Abschnitt zwischen den Wegen "In der Sauren Wiese" und "Voltenseeweg". Begründung: Die Fußwegeverbindung durch das Seckbacher Ried, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Kruppstraße, wurde in den letzten Jahren in zunehmendem Maße durch Fußgänger/innen angenommen. Im nördlichen Einzugsbereich des Fußwegs liegen u. a. das Henry und Emma Budge-Heim sowie die Buchhändlerschule. Im südlichen Bereich wiederum liegen die Seckbacher und Enkheimer Gewerbegebiete mit den Einkaufsmöglichkeiten in der Victor-Slotosch-Straße und dem Hessen-Center. Der Fußweg wird immer wieder überflutet und ist dadurch nicht mehr begehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 519 2016 Die Vorlage OF 53/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2016, OF 46/11 Betreff: Fußweg Kruppstraße zur Kita 75 wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußweg von der U-Bahnhaltestelle Kruppstraße in das Wohngebiet Fechenheim-Nord (KTIA 75) wieder herzustellen. Begründung: Der Fußweg wird von PKW's und LKW's beschädigt. Er ist die Verbindung für die Bewohner de Wohnviertels Fechenheim-Nord zur U-Bahn und zum Hessencenter. Auf dem Weg bilden sich nach Regen große Pfützen die tagelang nicht ablaufen und den Boden völlig durchweichen. Eine Benutzung ist lange Zeit nur mit Gummistiefeln ratsam. Für den Herbst und Winter ist es daher von hoher Wichtigkeit den Weg wieder in einen normalen, für Fußgänger nutzbaren Zustand, zu versetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 325 2016 Die Vorlage OF 46/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 30/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren Vorgang: ST 297/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erwerbsverhandlungen für die weiteren 14 Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau zwischen Flinschstraße und Sausee benötigt werden, zu intensivieren. Begründung: Seit nunmehr 12 Jahren ist der Magistrat bemüht, die zum Gehwegausbau benötigten Grundstücksflächen zu erwerben. Es ist nun an der Zeit, die Erwerbsverhandlungen zu beschleunigen. Auch im Hinblick auf die neue Nutzung des ehemaligen Bürogebäudes Ecke Flinschstraße / Gelastraße als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 150 Personen ist es wichtig, den Gehweg bis zum Sausee fortzuführen und somit die Gefährdung der Fußgänger zu reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2016 Die Vorlage OF 30/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 361/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1349/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel von den insgesamt benötigten 29 Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Bei wie viel Grundstücksflächen liegt die Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf vor? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die letzte Stellungnahme des Magistrats liegt nun mehr als drei Jahre zurück. Von daher ist es an der Zeit, einen neuen Statusbericht zu verlangen. Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1514 2015 Die Vorlage OF 361/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2015, OF 329/16 Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach, quasi in Verlängerung der Taschnerstraße, so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg Eingang finden kann in das Radwegenetz der Stadt. Begründung: Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende "Fließwasserverbindung" in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen, und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried / Riedbad oder Richtung Main in Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4473 2015 Die Vorlage OF 329/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2015, OF 307/16 Betreff: Parkzeitbegrenzung zwei Stunden halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Roentgenstr. bis Kruppstraße auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Str. die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um den Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, u.a. ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4067 2015 Die Vorlage OF 307/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Ortsbeirat 11 weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 zurück. Es geht nicht darum nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für LKW zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Hr. Majer zeigte sich, anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach, für solche Kontrollen offen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild, in Richtung stadtauswärts vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße / Weidenbornstraße / Rendeler Straße, ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot in Richtung stadtauswärts hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Autofahrer, die von der Rendeler oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4111 2015 Die Vorlage OF 318/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2014, OF 240/16 Betreff: Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten über die Presse und die Mitglieder des Ortsbeirates werden gebeten in persönlichen Gesprächen Patenschaften zu suchen, die das Befüllen der Spender für Hundekottüten übernehmen. Bei Erfolg soll nach Absprache mit dem Fachamt geprüft werden, ob folgende Standorte zu realisieren sind: 1 x Voltenseeweg, 1 x Jean-Kempf-Weg, 1 x Barbarossastraße/ Rangenbergstraße, 2 x Leuchte ( Hausnummer 31 und 56 ), 1 x Marktplatz, 1 x Nordring/ Haingasse, 1 x Nordring/Landgraben und 1 x Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg. Anlage 1 (ca. 37 KB) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 240/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2014, OF 239/11 Betreff: Umbenennung U-Bahn-Station Gwinnerstraße in Gwinnerstraße/Batschkapp Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die U- Bahn Station Gewinnerstraße in Gewinnerstraße/Batschkapp umzubenennen. Begründung: Das seit Ende 2013 nach Seckbach gezogene Kulturzentrum Batschkapp ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Durch eine Umbenennung der Haltestelle wird es auch Besuchern aus dem Umland erleichtert das Kulturzentrum mit dem ÖPNV zu erreichen. Passend zur Haltestellen Umbenennung ist die von Seiten des Institutes für Nachhaltigkeit in Kultur und Tourismus angestrebte nicht offizielle Umbenennung der U 4 und U 7 in die " Batschkapp-Line". Die Umbenennung soll auch als Wertschätzung von Seiten des Stadtteil an diese Frankfurter Institution in ihrer neuen Heimat gesehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 239/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2013, OF 186/16 Betreff: Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Borsigallee und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park+Ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei dessen Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Begründung: Bisher kann das P + R Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das P + R Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das P + R Parkhaus aucli bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U4/U7 - Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleich Verkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2012, OF 140/16 Beratung im Ortsbeirat: 16, 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 140/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 186/16 an den Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beschlussfassung weiterzuleiten. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2462 2013 Die Vorlage OF 186/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2013, OF 175/11 Betreff: Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich? Vorgang: ST 1250/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob zwecks Verkehrsberuhigung in der Gelastraße versetztes Parken eingerichtet werden kann? Hierbei ist die beabsichtigte Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2013 Die Vorlage OF 175/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 5 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2013, OF 168/16 Betreff: Sanierung der Borsigallee stadteinwärts im Abschnitt zwischen Volkshausstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die beiden Fahrbahnen in der Borsigallee mindestens im genannten Abschnitt stadteinwärts grundlegend instand zu setzen und nicht bloß notdürftig Frostschäden zu beseitigen. Begründung: In dem genannten Straßenabschnitt bilden aus verschiedensten Bauarbeiten resultierende Flickenteppiche zusammen mit derben Querfugen, Spurrillen und massiven Frostschäden, die teilweise flächig das ursprünglich verlegte Kopfsteinpflaster zum Vorschein bringen, eine zunehmend die Verkehrssicherheit gefährdende Mischung . Da die Straße stark und zügig befahren wird, resultiert aus den Straßenschäden zudem auch eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 09.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 168/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2013, OF 166/11 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 18.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2013 Die Vorlage OF 166/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht" durch die Worte "Lastkraftwagen und Busse" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 140/16 Betreff: Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park+Ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Begründung: Bisher kann das P + R Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden . Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das P + R Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsvekehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das P + R Parkhaus bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U4/U7 durch die bereits vorhandene U-Bahn Haltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2013, OF 186/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur Sitzung am 27.11.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 09.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 140/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 186/16 an den Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beschlussfassung weiterzuleiten. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 119/11 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Gelastraße (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im westlichen Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinsch- und Gwinnerstraße, das Radfahren gegen die Einbahnstraße ein zu richten. Begründung: Bereits heute wird durch Radfahrer in der westlichen Gelastraße - allerdings verbotswidrig - gegen die Einbahnstraße gefahren. Dadurch sind weder die gefährlichen Situationen angestiegen, noch wurden vermehrt Unfälle mit Radfahrern bekannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1179 2012 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 121/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1174/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Wie viel Grundstücksflächen müssen noch erworben werden? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 380 2012 Die Vorlage OF 121/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2011, OF 44/11 Betreff: Waldweg KITA 75 zur Kruppstraße, Haltestelle U 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den o.g. Weg für den Winter derart zu befestigen, dass dieser ganzjährig zum Durchgang benutzt werden kann. Begründung: Der Fußweg ist der Hauptweg der Anwohner aus dem Gebiet Fechenheim Nord, für die Schüler der Konrad-Hänisch-Schule u.a., um zur U-Bahnhaltestelle U 7 Kruppstraße und zum Hessencenter zu gelangen. Der Fußweg wird hoch frequentiert, wenn dies aufgrund der Wetterlage möglich ist. Die Wichtigkeit des Fußwegs ergibt sich bereits daraus, dass die Planungsämter beim Bau des Riederwaldtunnels sogar eine Fußgängerbrücke vorgesehen haben. Im Herbst und Winter ist der Fußweg nicht zu benutzen, da er meist völlig aufgeweicht ist, matschig, mit Pfützen versehen und uneben ist. ( in der Karte rot markiert ) Ein bloßes Auffüllen der Löcher mit Schotter, was bereits immer wieder in Vorjahren vorgenommen worden war, reicht nicht aus um die Benutzung das ganze Jahr über sicherzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 12.09.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 348 2011 Die Vorlage OF 44/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2009, OA 1004 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 17.10.2009 Betreff: Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Ausweisung einer Baufläche im Regionalen Flächennutzungsplan im Bereich Frankfurt-Seckbach - angrenzend an die Sportanlage Seckbach-Süd - einzusetzen. Der Bereich sollte zwischen Gelastraße, dem Weg "In den Teichen" und dem Riedgraben liegen. Die Fläche sollte groß genug sein, um die Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums sicherzustellen. Begründung: Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportliche Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle Am Schießrain in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen durch die Nachbarschaft. Durch die unmittelbare Nähe zur Sportanlage und der Zentgrafenschule wäre die wechselweise Nutzung von Halle und Sportplatz sowie die Nutzung durch die Schule optimal gegeben. Weiterhin würde der bisherige Standort für eine stadtplanerische Weiterentwicklung der Ortsmitte und somit zur Erhöhung ihrer Attraktivität sowie zur Stabilisierung des Einzelhandels beziehungsweise der Nahversorgung frei werden. Lageplan; schraffierte Fläche stellt den Bereich zum Bau einer Sporthalle mit Vereinszentrum dar. Anlage 1 (ca. 53 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2010, ST 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.10.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/11 Betreff: Rechenzentren im Ortsbezirk 11 - Gewerbesteuer, erteilte Genehmigung, Auflagen, Bebauungsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat und bittet zu prüfen und zu berichten: 1. Wie hoch ist die Gewerbesteuereinnahme der sich in Frankfurt befindlichen Rechen-zentren in den letzten 5 Jahren. Wie ist die Prognose für die nächsten 5 Jahre? 2. Wie viele Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber sind im Stadtteil Seckbach und Fechenheim bereits genehmigt und welche davon bereits gebaut bzw. in Bau befindlich sowie welche davon bereits in Betrieb? 3. Wie viele weitere Rechenzentren welcher Bauherren/Betreiber befinden sich derzeit im Baugenehmigungsverfahren? 4. Welches ist die exakte Lage bereits genehmigter, erbauter bzw. im Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlicher Rechenzentren nach postalischer Adresse und Kataster (Übersichtskarte erwünscht)? 5. Wie hoch wird der Strombedarf in 2, 5, 10 Jahren der Rechenzentren in Seckbach und Fechenheim perspektivisch eingeschätzt? Wie hoch ist daran der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms? Wie wird die Abwärme genutzt? 6. Mangels qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das betreffende Gebiet in den Stadtteilen Seckbach und Fechenheim müssen Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt werden: a) Wie fügen sich (1) die bereits genehmigten und erbauten bzw. in Bau befindlichen Bauvorhaben sowie (2) die im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben nach Auffassung des Magistrats jeweils nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll bzw. wurde und derzeit noch wird, in die (vorherige) Eigenart der näheren Umgebung ein? Wie bleiben die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Auffassung des Magistrats gewahrt? Wie wird das Ortsbild nach Auffassung des Magistrates beeinträchtigt? b) Was gedenkt der Magistrat bei den bereits erbauten und insbesondere bei den in Bau sowie im Genehmigungsverfahren befindlichen Bauvorhaben für eine Wahrung der vielfältigen Nachbarschaftsbelange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und der sonstigen öffentlichen Interessen, insbesondere denen des Naturschutzes für das unmittelbar benachbarte Naturschutzgebiet, zu tun? c) Wie stellt der Magistrat sicher, dass im Rahmen der (Einzel-) Baugenehmigungsverfahren hinreichende, insbesondere für Verschattung und den Immissionsschutz bedeutsame Abstände zwischen Rechenzentren im Gewerbegebiet einerseits und der Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet, dem Naturschutzgebiet Seckbacher Ried und anderer in Fechenheim befindlichen Naturschutzgebiete andererseits eingehalten werden? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die sonstigen Belastungen von Umwelt und Anwohnern so weit wie möglich reduziert werden? Welche Abstände und Maßnahmen sind dies im Einzelnen? Hier ist vor allem auf die Gesichtspunkte 1. Schutz gegen Geräusche, Lärm 2. Schutz gegen Luftschadstoffe, Gerüche, Wärme 3.Schutz vor übermäßigen Lichtemissionen 4. Schutz vor technisch erzeugten (künstlichen) elektrischen, magnetischen, elektromagnetischen Feldern 5. Schutz vor Sicherheitsrisiken (Sabotage, Terrorakte, Brand) einzugehen und eine entsprechende Analyse vorzulegen. d) In welcher Weise sieht sich der Magistrat in der Lage und auf welcher Grundlage, im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren höchste technische und damit zeitgemäße Umweltschutzstandards abzuverlangen? In der Antwort ist insbesondere auf den mit (Diesel-) Notstromaggregaten typischerweise verbundenen erheblichen Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub einzugehen, die durch zahlreiche Dieselgeneratoren, Schornsteine, Kondensatoren, Entlüftungen und Klimaanlagen der Rechenzentrumsgebäude in die unmittelbare Umgebung und Umwelt emittiert werden. e) Sind die bereits vorhandenen und nach und nach ständig weitergebauten zusätzlichen umfangreichen Antennenanlagen, Entlüftungsstutzen etc. an und auf Fassaden sowie Dächern zulässig und auf welcher Grundlage? 5. Wann betreibt der Magistrat das Verfahren des bereits seit dem 24.5.1984 in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans B558 "Gwinnerstraße" weiter und kommt damit seiner Planungshoheit und -verantwortlichkeit zur Steuerung der städtebaulichen und - nach Landesbauordnung - gestalterischen Entwicklung des betreffenden Gebiets, insbesondere mit Blick auf Rechenzentrumsbauten, nach, in dessen Rahmen die öffentlichen und privaten Belange und Interessen förmlich eingebracht und zum Ausgleich gebracht werden könnten, was sie bei der derzeitigen Praxis der Einzel-Baugenehmigungsverfahren nach § 34 BauGB nicht oder nur unzureichend können bzw. werden? 6. In § 1 BauGB heißt es u.a. auch, dass Bauleitpläne aufzustellen sind, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Erkennt der Magistrat die jahrelangen Spannungen zwischen den Rechenzentrumsbetreibern auf der einen Seite und der Wohnbevölkerung und den kleineren Gewerbetreibenden auf der anderen Seite an? Erkennt der Magistrat an, dass derzeit eine städtebaulich unerwünschte oder negative Tendenz abzeichnet und diese einen Bebauungsplan erforderlich macht? 7. Wie beurteilt der Magistrat die Auswirkungen der stetig zunehmenden Rechenzentrumsbauten in Frankfurt auf das Umweltklima, insbesondere auf das Mikroklima in Frankfurt und seinen Stadtteilen? Wie schätzt der Magistrat in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und der Erreichung der Ziele in Frankfurt ein? Sieht der Magistrat eine politische Mitverantwortung im Rahmen der Genehmigungspraxis und erforderlicher Bebauungsplanverfahrens vor dem Schutz vor Klimawandel? Begründung: Seit Jahren dominieren in der öffentlichen und (nicht nur kommunal-) politischen Debatte die (zweifelsohne bestehenden) positiven Aspekte der Digitalisierung. Für Frankfurt am Main ist es vor allem von wirtschaftlichem Interesse, dass seine standortbedingte Attraktivität (Stichwort: DE-CIX) für Rechenzentrumsbetreiber weltweit so reizvoll ist, obwohl Deutschland im internationalen Vergleich besonders hohe Strompreise hat. Abgesehen von Gewerbesteuereinnahmen sind auch die Stromerlöse des kommunalen Stromversorgers Mainova AG gewichtige Argumente. Der Rechenzentrumsboom hat jedoch auch negative Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Belastungen für Anwohner, Gewerbetreibende und Umwelt sowie der Verdrängungseffekte zulasten von angestammten Gewerbeunternehmen etc. Es gebietet die politische Verantwortlichkeit, sich mit allen vielfältigen umweltpolitischen, städtebaulichen und sonstigen öffentlichen und privaten Belangen und Interessen auseinanderzusetzen, die mit dem Rechenzentrumsboom (nicht nur, ab er vor allem) in Frankfurt am Main zwangsläufig verbunden sind. Aus diesem Grund wollen wir mit diesem Auskunftsersuchen Antworten auf detaillierte Fragen und mit diesen Fakten dann weiter planen zu können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 169 2021 Die Vorlage OF 88/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 22/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaneutral - Generalkonzept" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (B474/20) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: - Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie "Power Usage Effectiveness (PUE)" und "Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE)" dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. - Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. - Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z.B. stundenlanges testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. - Der "Masterplan 100% Klimaschutz" berichtet nur alle 5 Jahre und dient dazu das Ziel 100% Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11. Deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des Masterplan 100% Klimaschutz mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100% Klimaschutz" (B53/21). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim Nord und Seckbach, gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV Haltestellen platziert werden. So ist an der Station Gwinnerstraße, auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Station der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 17/11 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage B41/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden : - Zum Abschnitt: "Aktuelle Situation" Die Steuerung von Rechenzentren darf nicht zu Lasten der lokalen Haushalte gehen und bei diesen analoge Maßnahmen auslösen. Den Betreibern von Rechenzentren darf nur die Möglichkeit gegeben werden, z.B. Dieselaggregate oder BHKW für eine Eigenversorgung zu nutzen, wenn es zu einem Totalausfall des Netzdienstes kommt. - Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossene Stellen gesetzt werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben. Sie entwerten andernfalls die bestehende ÖPNV Infrastruktur. An gut gelegene ÖPNV Standorten gehören Firmen mit vielen Arbeitsplätzen und Besucher. - Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Weitere Rechenzentren können nur bei markanter Verbesserung der Energieeffizienz und der Abwärmenutzung genehmigt werden, da andernfalls der gesamte "Masterplan 100% Klimaschutz" Makulatur bleibt. Es sind in Frankfurt jährliche Mindestzielwerte für PUE und DCiE für alle Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren mit dem neuestem Stand der Technik und im Einklang mit den klimapolitischen Zielen anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sinken. - Im Mobilitätskonzept der standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" sollte zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben werden. Begründung: Zum Abschnitt: "Aktuelle Planungen" und "Städtebauliche Integration" Geschaffene Infrastruktur einfach zu verschenken ist eine nicht reversible Entscheidung. An der Haltestelle Gewinnerstraße ist auf einem sehr großen Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi etc., mit deren damals über 2500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger als 100 Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände kommt auch ein neues Rechenzentrum. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo Junkers Straße" für über eine Millionen Euro erneuert und es wird dort noch eine S-Bahnstation dazu gebaut. Es wird schon als positives Signal zu werten sein, wenn in dem geplanten Rechenzentrum einmal die 100 Mitarbeiter Schwelle "gerissen" wird, auf einem Gelände, auf dem früher Tausende Menschen Arbeit gefunden haben. Die Rechenzentren dürfen nicht durch die Kühlanlagen den Umweltlärm erhöhen. Die Berechnung und Überschreitung des Umweltlärms ist kein Zulassungskriterium für ein Rechenzentrum. Allerdings sind die Stadtteile bereits heute weit davon entfernt, die Grenzwerte für Wohngebiete noch einhalten zu können. Eigentlich müsste der Status reines Wohngebiet im Frankfurter Osten bereits "gelöscht" werden und die Gegenden als Wohngebiete aufgegeben werden. Die Beseitigung des Umweltlärm ist eine Last, die der Kommune obliegt. Anstrengungen, die in fünf Jahres Plänen dafür Sorge tragen sollen, den Umweltlärm zu reduzieren, sind nicht erfolgreich. Diese Zyklen sind für Menschen viel zu lang. Daher sind bereits bei den Planungen darauf zu achten: "Wie laut werden diese Anlagen, wie weit sind diese von den Grenzwerten entfernt und was ist zu erwarten, wenn dies in den Notbetrieb übergehen" ? Bereits heute kann man im Sommer die Kühlanlagen der Firma Brandenburger, des Hessen-Centers sowie eines Rechenzentrums in Seckbach zu hören. Zum Abschnitt: "Energieeffizienz und Abwärme" Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Ihre Abwärme wird weitgehend ungenutzt abgestrahlt. Bei ihrer Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. So sehr die Ansiedlung von Rechenzentren auch wegen der Gewerbesteuer und der Unterstreichung der zentralen Funktion von Frankfurt erfreulich ist, wird doch deutlich, dass Frankfurt klimapolitisch völlig zu versagen droht. Der negative Klimaeffekt der Rechenzentren wiegt alle anderen guten Anstrengungen mehr als auf. Der Ausbau schreitet bei Rechenzentren über die Jahre voran und es wird immer schnellere Rechnerleistung benötigt, die schnell wachsende energieintensive Datenhaltung trägt weiter dazu bei. Einhergehend damit ist die größere Leistungsaufnahme und die Wärmeentwicklung bei den Rechenzentren. Das bedeutet: die Rechenzentren werden zukünftig noch mehr Energie benötigen als bereits heute. Rechenzentren werden skaliert betrieben. Die Infrastruktur ist bei Beginn nicht voll ausgestattet mit Rechnerleistung, sondern erreicht den Vollausbau erst etliche Jahre später, wenn nicht erst im nächsten Jahrzehnt. Das bedeutet, die komplette Infrastruktur für die Kühlung der Systeme etc. ist oft bereits voll ausgebaut, allerdings laufen die bestehenden Systeme nur im Teillastbetrieb und sind dementsprechend ineffektiv. Eine modulare Bauweise der Infrastruktur wäre eine nachhaltigere Bauform. Die Recheninfrastruktur wird in der Regel alle 3-5 Jahre gewechselt. Die Kühlung, Stromversorgung etc. allerdings in der Regel nur alle 15 Jahre. Dort sind energetische Potentiale zu heben und durch konsequente Vorgaben für Effizienz könnten hier Erneuerungsprozesse angestoßen werden. Eine öffentliche Bekanntmachungspflicht der PUE und DCiE Werte bei Rechenzentren könnte ebenfalls dazu führen, das Kunden dieser Unternehmen anhand dieser Werte ihre Nachhaltigkeitsstrategien mit einfließen lassen. Zukünftig werden strategische Entscheidungen von Unternehmen nicht nur auf monetärer Basis stattfinden, sondern der Blick wird sehr verstärkt ebenfalls auf Nachhaltigen Aspekten basieren. Unternehmen wollen für Ihre Kunden nachhaltig wirtschaften. Dieser Trend ist bereits klar zu erkennen und viele BlueChips und DAX Unternehmen reagieren bereits. Bei Projekten tauchen neben den monetären Kosten auch immer öfter die CO2-Penalties auf, die es gilt zu vermeiden oder auszugleichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 41 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 17/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 26 2021 1. Die Vorlage B 41 wird unter Hinweis auf OA 26 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 22/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 735/11 Betreff: Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, 1. An der Straße Im Trieb, Ecke Hochstädter Straße einen Verkehrsspiegel zur Ausfahrt aus Zeuläckerstraße in Richtung Gelastraße anzubringen ( s. Grafik Punkt 1). 2. Das vor "Im Trieb 4a" beginnende Parkverbot in Höhe von "Im Trieb 12" durch Verkehrszeichen 283 mit Zusatzpfeil "Ende" zu beenden. Dieses Schild fehlt. Begründung: Die Ausfahrt aus der Zeuläckerstraße auf die Straße im Trieb ist nicht gefahrlos möglich. In Fahrtrichtung Gelastraße versperren parkende Autos die Sicht, so dass ein "blindes Einfahren" in die Straße im Trieb nötig ist. In Fahrtrichtung Wilhelmshöher Straße versperren ebenfalls parkende Autos die Sicht, so dass unter Inkaufnahme einer Verkehrsugefährdung in die Straße eingefahren werden muss. Quelle: google maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6237 2020 Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 736/11 Betreff: Markieren von Parkplätzen in der Leonhardsgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Fahrtrichtung Gwinnerstraße auf der rechten Straßenseite die Schilder 283 "absolutes Halteverbot" zu entfernen und entsprechende Parkflächen mit Parkwinkeln zu markieren. Begründung: Bereits heute wird in der Leonhardsgasse auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Aufgrund mangelnder Kontrollen durch die zuständigen Ämter ist auch kein regelmäßiger Effekt durch Bestreifung festzustellen. Durch die heute schon (verkehrswidrig) parkenden Autos wird der fließende Verkehr gezwungen die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten. Des Weiteren wird beim verkehrswidrigen Parken häufig der ohnehin schon schmale Gehweg blockiert. Die Leonhardgasse hat im Mittel eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern. Dies sollte für die Freigabe von geeigneten Parkflächen ausreichen. Dem Ortsbeirat ist, trotz aktuell dort regelmäßig parkender Autos, die Leonhardsgasse weder als Stau-/ noch als Unfallschwerpunkt bekannt. Ordnungsgemäß markierte Parkplätze helfen der Sicherheit mehr als unkontrollierte Parkverbote. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6238 2020 Die Vorlage OF 736/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2020, OF 720/11 Betreff: Beseitigung der Schlaglöcher an der Endhaltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Schlaglöcher an der Endhaltestelle Gwinnerstraße zu beseitigen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat eine Verkehrssicherungspflicht, der sie nachkommen muss und in diesem Fall sollte. Die Schlaglöcher stellen ein erhöhtes Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 720/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 667/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zurzeit für diesen Bereich eingesetzt werden. Wenn auch im zentralen städtischen Bereich mehr Mittel eingesetzt werden, so ist nun dieser Schritt auch für die Stadtteile am Rande Frankfurts, die in besonderem Maße durch die Pendlerströme betroffen sind, zu vollziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 65 2020 Die Vorlage OF 667/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Linie 12" durch den Wortlaut "Linie 20" ersetzt und um folgenden Absatz ergänzt wird: "Bestehende Gemischtnutzungen durch Rad- und Fußgängerverkehr sind beizubehalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 649/11 Betreff: Autobahn A 66 zu Park-and-ride-Platz umwidmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob sich am Ende der A66, vor der Ausfahrt Bergen Enkheim eine oder mehrere der nördlichen Fahrspuren als P+R Plätze umwidmen lassen. Von hier aus ist der Fußweg zur nahe gelegenen U-Bahn Station anzuzeigen. Begründung: Es ist unumstritten, dass weitere P+R-Plätze gebraucht werden. Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße ist zudem eine deutliche Verschlechterung der Verkehrssituation für Bergen Enkheim, Fechenheim und den Riederwald zu erwarten. Die genannten Bereiche werden zu den Pendlerströmen von der A66 nun auch noch den Umleitungsverkehr zu ertragen haben. Ein Verkehrschaos ist vorprogrammiert. Das P+R-Parkhaus an der Kruppstraße ist ausgebucht. Sowohl Enkheim, der Riederwald und Fechenheim werden daher von den Pendler*innen als Parkmöglichkeiten genutzt, um mit der U-Bahn in die Stadt zu fahren. Dies führt nicht nur dazu, dass den Anwohner*innen nicht genügend Parkraum zur Verfügung steht, sondern auch zu erheblichen Staus in diesen Stadtteilen. Leider ist ein Ausbau des bestehenden P+R-Parkhauses nicht möglich (Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 820). Am Ende der Autobahn A 66 zwischen der Brücke zwischen Enkheim und Fechenheim Nord (L3001) und dem Autobahnende ist genug Raum vorhanden, um ein oder zwei Fahrspuren stadteinwärts zu einem Parkplatz umzuwidmen. Die Brücke der L3001 kann als Fußweg zur nächst gelegenen U-Bahnstation dienen. Die südliche Fahrstrecke stadtauswärts kann geteilt werden, so dass der Verkehr auf den verbleibenden Spuren auf die Autobahn ab- und auffährt. Dazu ist die Fahrstrecke auf die südlichen Spuren zu verschwenken. Die Sicherheit der Parkplatznutzer*innen kann dadurch sichergestellt werden, dass die noch vorhandenen Autobahnspuren im Bereich des Parkplatzes nur mit einer geringen Geschwindigkeit genutzt werden dürfen. Bereits heute herrscht in dem Bereich aufgrund des Autobahnendes eine reduzierte Geschwindigkeit von zunächst 80 km/h auf bis zu 40 km/h. Daher würde die Reduzierung sich auch nicht drastisch auswirken. Zum anderen könnte auf dem Mittelstreifen eine Barriere errichtet werden, der ein Betreten der südlichen Fahrspuren verhindert. Insgesamt handelt es sich um eine schnell zu realisierende und kostengünstige Maßnahme, die zu einer spürbaren Entlastung des Pendlerdrucks im Frankfurter Osten führen würde. Rot markiert ist der zu sperrende Fahrstreifen. Die nächsten U-Bahn-Stationen sind eingezeichnet. (Quelle: Apple Karten) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 649/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 617/11 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahingehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen gefährden (z.B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehrs in der Adam Opel Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z.B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen die nicht mehr existieren) ist, Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft eine große Gefahrenquelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5315 2019 Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 601/11 Betreff: Begrünung bzw. Grünflächen in Gewerbegebieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt legt in ausführlicher Weise in seinen Konzeptpapieren Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim Nord/Seckbach und Grün statt Grau - Gewerbegebiete im Wandel, den Sinn von Grundstücks- und Gebäudebegrünung dar. Beide Papiere weisen auf die besondere Notwendigkeiten der Begrünung auch in Gewerbegebieten gerade in Zeiten des Klimawandels hin. Wir fragen den Magistrat: Warum wird auf den Geländen der Container - Unterbringung Asylsuchender (Hanauer Landstraße, Borsigallee) offensichtlich so wenig Wert auf die Begrünung gelegt? Warum gibt es keine nennenswerte Begrünung auf den Geländen und den Gebäuden der neuen Rechenzentren im Seckbacher Gewerbegebiet (Friesstraße) Welche Begrünung wurde bei der Neubebauung oder Ergänzungsbebauung den Betrieben in den Gewerbegebieten Seckbach und Fechenheim Nord im Rahmen des Bebauungsplanes und anderer Absprachen im Sinne des Konzeptpapieres Nachhaltiges Gewerbegebiet Fecheheim Nord / Seckbach auferlegt?. Werden die Bebauungsplanfestlegungen oder sonstige Absprachen von den Bauherren umgesetzt bzw. kontrolliert die Stadt die Einhaltung dieser Vorgaben? Begründung: Es ist allen Beteiligten heutzutage klar und präsent wie sich Asphalt und Beton einerseits, Parks, Gärten, Hausbegrünung etc. andererseits auf das Kleinklima einer hochbelasteten Großstadt auswirken. Gegenmaßnahmen werden besprochen, Parks und Grünzonen gewertschätzt und erhalten, sogar ausgeweitet wenn möglich. Innerhalb der Gewerbegebiete wird dieses Konzept aber bei Weitem nicht in hinreichender Form umgesetzt. Jeder Mann / Frau kann am eigenen Leib erfahren, wenn Sie zu Fuß oder auf dem Fahrrad z.B. zwischen Gewerbegebiet und Grünzug in Seckbach wechseln. Es werden dabei Temperaturunterschiede von bis zu fünf Grad erzeugt bzw. festgestellt. Ein weiteres abschreckendes Beispiel ist hier die Hanauer Landstraße in deren Bereich die Temperatur häufig auch bis zu fünf Grad über begrünten Bereichen in der Nachbarschaft liegt. Eine Umkehr ist hier dringend notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1375 2019 Die Vorlage OF 601/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2019, OF 530/11 Betreff: Fahrradstellplätze U-Bahn-Haltestelle "Gwinnerstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Haltestelle Gwinnerstraße Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen. Begründung: Das Fahrrad erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Leider fehlen Abstellmöglichkeiten an der U-Bahn Haltestelle Gwinnerstraße gänzlich. Daher nutzen Fahrradfahrer die Geländer auf den Zugangsrampen um ihre Fahrräder anzuschließen. Dies führt dazu, dass Fahrgäste mit Kinderwagen oder mobilitätseingeschränkte Mitbürger nur erschwert den Bahnsteig erreichen können. Hier muss zeitnah eine Lösung gefunden werden. (c) Privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 530/11 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 465/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege, in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinnerstraße/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen beziehungsweise Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 278 2018 Die Vorlage OF 465/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2018, OF 425/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (ab Flinschstraße (Seckbach)), benötigten Grundstücksflächen? Vorgang: ST 1380/16; ST 297/16; B 381/05 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße (Seckbach) benötigten Grundstücksflächen, ist? 1. Wie viel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wie viel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wie viel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2018 Die Vorlage OF 425/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2018, OF 404/11 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonstraße / Kurt-Schumacher-Straße hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl Ulrich Brücke nördl. Rampe Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes), Fechenheim: Alt Fechenheim / Kleestraße, Fahrtrichtung Süd (gefährliche Kurvensituation i.d.R. Keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der KFZ) - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze / Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand überführen, Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen werden entfernt bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich installiert. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten in denen das Zusammentreffen von LKW Verkehr und Fahrrad eine besondere Gefahr darstellt. - Das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen ist stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Karl-Benz-Straße, Seckbach Süd (u.a. Fries-, Kruppstraße) Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden ein probates Mittel den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen, das unerlaubte befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, so dass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem PKW an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den PKW Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt sind, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3673 2018 Die Vorlage OF 404/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 399/11 Betreff: Tempo 30 und Halteverbot im Bereich Ecke Gwinnerstraße/Gelastraße bis Gwinnerstraße 46 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 zu reduzieren sowie in der Anfahrt auf die neu errichtete Querungshilfe ein absolutes Halteverbot einzurichten. Begründung: Nach Wegfall des Fußgängerüberweges Ecke Gwinnerstraße / Gelastraße wurde nun eine Querungshilfe eingerichtet, damit die Schulkinder und Anwohner die Straße gefahrloser queren können. In der Anfahrt von der Borsigallee kommend wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen / Anhänger und LKW derart zugeparkt, das Fußgänger, die die Querungshilfe nutzen, die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können die Autofahrer die Fußgänger erst sehr spät sehen. Aufgrund des dürftigen Zustandes der Gwinnerstraße (Schienen, Pflaster, Asphaltflicken) ist bei Tempo 50 eine gefahrlose Notbremsung schwer möglich. Zur Sicherheit der Nutzer der Querungshilfe ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3519 2018 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 396/11 Betreff: Einrichtung von zwei Fußgängerüberwegen in Gelastraße und Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, in der Gela- und der Flinschstraße, in Höhe des Eckhauses Flinschstraße 67, jeweils einen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen einzurichten. Auf der nördlichen Straßenseite des beantragten Fußgängerüberwegs in der Gelastraße ist eine Aufstellfläche für Fußgänger anzulegen. Begründung: In der Flinschstraße 67 befindet sich seit Anfang 2017 eine Unterkunft für Wohnungslose und Flüchtlinge mit ca. 140 Personen. Da in der Gela- und der Flinschstraße hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit die Einrichtung der beantragten Fußgängerüberwege dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3517 2018 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 380/11 Betreff: Aufheben der Einbahnstraße Leonhardsgasse, zwischen Gwinnerstraße und Hochstädter Straße für Pkw Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einbahnstraße in der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gwinnerstraße für PKW aufzuheben. Begründung: Mehrere Zufahrten nach Seckbach senken den Verkehrsdruck auf den Hauptzufahrtsstraßen, der ohnehin schon unerträglich hoch ist. Weiterhin könnte durch eine Aufhebung der Einbahnstraße der Verkehrdruck aus der Gelastraße genommen werden und somit dort auch eine Beruhigung im dortigen Anwohnergebiet erreicht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 380/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 343/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel ( Verkehrsuntersuchung ) (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) und fordert eine Neuplanung und Maßnahmen um auf der A661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadt Frankfurt weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: A.: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h auf der A661 Durch den Anschluss der A66 an die A661 in der jetzt vorgeschlagenen Art und Weise ist von massiven Beeinträchtigungen im Straßenverkehr auszugehen. Die Fahrgeschwindigkeiten auf der A661 sollen laut Hessen Mobil und Planfeststellung (Verkehrsprognose im PFB) in den Verkehrsspitzen täglich auf unter 30km/h herunter gehen mit Stockungen. Das ist nicht der Geschwindigkeitsbereich, wie auf einer Autobahn vorgesehen ist. Vor allem nicht dann, wenn diese Autobahn neu und bereits mit solchen Werten geplant wird. Verschärfend kommt dazu, die Autobahn A661 wird bereits mit einem einen zusätzlichen dritten Fahrstreifen geplant, sonst ginge dort gar nichts mehr. - Die jetzigen Planungen bringen zukünftig erhebliche Defizite für die Frankfurter Bürger und die Unternehmer, welche auf eine funktionierende A661 angewiesen sind. Negative wirtschaftliche Effekte werden sich einstellen. - Eine versprochene Entlastung des Erlenbruchs wird nicht erreicht werden. Die Stausituation im Erlenbruch wird zu den Verkehrsspitzen weiter bestehen, lediglich die Randzeiten des Staus werden sich in der Lage etwas verändern. Dafür wird die gesamte Borsigallee in beiden Richtungen zur Stauzone. - Durch den Anschluß der A66 an die A661 entsteht nun eine neue Stausituation im Bereich der Borsigallee. Dort wird es lange Wartezeiten im gesamten Bereich geben und der Bereich zwischen dem Hessen-Center und Bergen-Enkheim wird beidseitig ebenfalls zum Stillstand kommen. Dort sind laut Planung fast 800 Fahrzeuge in der Stunde alleine in Richtung Bergen-Enkheim, vom Hessen-Center aus, abzufertigen. Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F-Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15) [1] S.32 Festgestellte Funktionsbeeinträchtigungen der A661 durch den Riederwaldtunnel mit A66 - Kein Stop and Go auf der Autobahn A661 Verkehrssituation auf der A661 im Planfall 1a In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrsablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist.[2] Quelle: Hessen Mobil Das bedeutet, es gibt auf A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Hessen Mobil geht von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h mit einzelnen Phasen des kompletten Stillstands aus. Mit dem Anschluss der A66 bedeutet es, dass dichtester Verkehrsfluss auf der Autobahn bis mindestens zur Friedberger Warte in Richtung Norden stattfinden wird. Die Fahrgeschwindigkeiten werden kleiner 30km/h betragen, insofern keine Störungen (z.B. durch Unfälle) auftreten. Was erwartet man von einer neu gebauten Autobahn ? Mit Sicherheit keine 30km/h in der Spitze. Der Anschluss des Riederwaldtunnels an die A661 wird mit seinen massiven negativen Auswirkungen die Verkehrssituation nicht verbessern, sondern für sehr viele Menschen, verschlechtern. Insbesondere für die Menschen und Unternehmen in den nördlichen und den südlichen von Frankfurt gelegenen Gemeinden. Dies gilt ebenfalls für Frankfurter Unternehmen und Menschen die sich nach Norden und Süden orientieren und deren allgemeinen Unternehmungen und Fahrten dorthin führen. Von den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen. Es gilt abzuwägen zwischen einem Ist-Zustand heute und dem Gewinn für die Stadt in Zukunft. Dabei ist nicht nur auf die Menschen im Riederwald, Seckbach, Fechenheim und Bergen-Enkheim abzuzielen, sondern alle Frankfurter Bürger und deren Interessen sind zu berücksichtigen. Die Nord-Süd Autobahnverbindung ist sehr wichtig und hat einen eindeutig höheren Stellenwert als die Entlastung des Erlenbruchs. Das bedeutet nicht, das die Entlastung des Erlenbruchs nicht wichtig sei. Vergleicht man beide Stausituationen und deren Wirkungen und stellt eine Abwägung der höheren Prioritätswürdigkeit auf, so wird man feststellen, alleine die schiere Masse an Betroffenen, wird die Problematik des Staus auf der A661 vorrangig erscheinen lassen. Fazit: Entweder ist das Gesamtkonzept komplett neu zu überdenken oder die Planung muss dahingehend geändert werden, dass es nur akzeptale Einschränkungen für den Verkehr auf der A661 geben wird Quellle: Hessen Mobil Hessen Mobil: Grund hierfür ist einerseits die große Anzahl an Spurwechselvorgängen zwischen den beiden Knoten sowie die Tatsache, dass auf der Hauptfahrbahn der A661 hinter den Ausfahrtrampen der AS F-Ost lediglich zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen (Belastung in der Morgenspitze ca. 4.000 Kfz/h). Die Kombination dieser beiden Effekte führt zur Rückstaubildung, welcher sich in der Morgenspitze über die Rampen des AD Erlenbruch bis in den Riederwaldtunnel ausbreitet. Quelle: Hessen Mobil Quellle: Hessen Mobil Warum wurde dieser Rückstau nicht in der Karte (Abb.14 ) festgehalten ? Hessen Mobil: In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrs-ablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist. [3] Quelle: Hessen Mobil Was ist: temporär gebundener Verkehrszustand Das bedeutet, es gibt auf der A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Der Tunnel bekommt eine Ampelanlage am Eingang. Es kann von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h, mit einzelnen Phasen des Stillstands ausgegangen werden. Sind bereits Maßnahmen erfolgt um das Schrittgeschwindigskeitsproblem zu beseitigen ? Der Stau kommt durch die zusätzliche Zuführung von Verkehr auf eine bereits verkehrstechnisch ausgelastete A661. Das lässt sich bereits heute zu den Hauptverkehrszeiten mit überwiegend dichtem Verkehr erkennen. Regelmäßig werden Staus im Radio gemeldet auf der A661. Bereits bei kleinen Störungen, wie z.B. leichtem Niederschlag, gehen die Fahrgeschwindigkeiten herunter und der Verkehr wird zähflüssig. Hessen Mobil hat bereits zwei Maßnahmen in die Planung mit eingearbeitet, weil sonst der Verkehr komplett zum erliegen gekommen wäre. Trotzdem werden ohne Störungen im Verkehrsfluss zu den Hauptverkehrszeiten nur Geschwindigkeiten in der Spitze von kleiner 30km/h erreicht. Die geplante Umgehung der planfestgestellten Genehmigung (4-spurige A661) um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen: Die Maßnahmen: Zwischen der Friedberger Warte und dem AD-Erlenbruch wird ein zusätzlicher dritter Fahrstreifen gebaut. Da dieser zusätzliche Fahrstreifen für Hessen Mobil nicht genehmigungsfähig ist, da die Autobahn nur 4-spurig planfestgestellt ist, hilft man sich mit einer Bezeichnung als "Verflechtungsstreifen" der mehrere Kilometer lang ist. Der Standstreifen im Bereich Ratswegbrücke wird zusätzlich zu einer dauerhaften Fahrbahn gemacht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen. Quelle: Hessen Mobil S.28 Verflechtungsstreifen Daher wird in einem zweiten Schritt als weitere Maßnahme die Umnutzung des Standstreifens im Bereich Ratswegbrücke untersucht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen (Abbildung 7). Im Ergebnis ist eine dritte durchgehende Fahrspur über mehrere Kilometer geplant um die Leistungsfähigkeit der A661 zu steigern. Fazit: Im Ergebnis wird mit dieser Maßnahme immer noch nur eine dauerhafte Stausituation zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Die Autobahn darf mit solch einer Planung nicht in Betrieb gehen. Die Planung ist zu überarbeiten um Mindestgeschwindigkeiten für Autobahnen von 60km/h zu erreichen. Wie wäre die Situation im Jahr 2025 ohne den Anschluss der A66 und den Riederwaldtunnel ? Zur Hauptverkehrszeit am Abend und Morgen ohne Riederwaldtunnel [4] . Ergebnis: Der Verkehr fließt mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Ergebnis: Der Verkehr fließt ohne Riederwaldtunnel mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Der orangrote Streifen im Norden ist die unveränderte schlechte Abfahrt an der Friedberger Landstraße in die Stadt von Norden kommend, welche für Aufstauungen verantwortlich ist. Eine Neuplanung für diesen Anschluß ist im PFB enthalten, der eine Auflösung dieser Staustelle gewährleisten kann. Bewertung Die Autobahn A66 soll mit dem Riederwaldtunnel nur Zielverkehr nach Frankfurt bringen und hat "keine überregionale Bedeutung" (so Hessen Mobil). Ganz anders verhält es sich mit der A661; durch ihre Wichtigkeit für den überregionalen Verkehr ist der A661 mehr Bedeutung zuzuschreiben. Der Zweck von Autobahnen ist grundsätzlich eine überregionale Vernetzung herzustellen. Eine massive negative Beeinträchtigung des überregionalen Verkehrs durch die Anbindung einer Straße ohne überregionale Bedeutung sollte gut abgewogen werden. Wenn dies nur zum Zwecke der Verbesserung einer lokalen Situation dient ist das Projekt kritisch zu überprüfen. Zumal wenn diese Anbindung nicht ohne erheblichen Finanzaufwand und starke Beeinträchtigung der Bevölkerung und Natur erfolgen kann. Die Leistungsfähigkeit der A661 mit überregionaler Bedeutung darf durch die A66 nicht eingeschränkt werden. Die A66 hat nur regionale Bedeutung im Zubringerverkehr für die Stadt Frankfurt, so Hessen Mobil. Daher sind andere Lösungen zu finden, wie entweder die Leistungsfähigkeit auf der A661 weiter erhöht wird oder die Verkehrsführung der A66 weiter in die Stadt am Autobahnende geändert wird. Das Ergebnis der Planung muss nachgearbeitet werden oder das Gesamtprojekt muss komplett überdacht werden auf seine Sinnhaftigkeit. Verkehrsknotenpunkt Borsigallee Die Anschlussstelle Borsigallee wird massiv an Verkehr zunehmen. Man geht davon aus, dass dort ein Viertel des Verkehrs, welcher durch den Riederwaldtunnel fährt, diese Auf und Abfahrt wählen wird. ( 28.000 Kfz/Tag ) Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F- Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15). Die AS Maintal-Bischofsheim wird hingegen weniger genutzt. Hier erscheint die Nutzung der Hanauer Landstraße attraktiver. [5] Die jetzigen Planungen für die Anschlusstelle Borsigallee sind unzureichend. Die Anforderungen nach HBS sind im Gutachten z.T. als nicht leistungsfähig eingestuft worden. Ein nur in Teilen flüssiger Verkehrsablauf ist nicht ausreichend. Der Grund für die Umsetzung des Projektes war, unter anderem, den "in Teilen flüssigen Verkehrsablauf" im Erlenbruch zu beenden. Dies wird mit dem vorliegenden Konzept nicht erreicht werden. Durch die neue Planung wird zusätzlich zum Erlenbruch nun der benachbarte, vorher flüssige unbeeinträchtigte Bereich Borsigallee, ein gestörter und schlecht fließender Verkehrsbereich. Hessen Mobil: Obgleich der Knotenpunkt mit der untersuchten ÖV-Priorisierung nach den Kriterien des HBS in der Morgenspitze als nicht leistungsfähig eingestuft wird, ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit aus gutachterlicher Sicht gewährleistet. Die Simulationen zeigen in weiten Teilen einen von nachhaltigen Störungen unbeeinflussten, flüssigen Verkehrsablauf. Ohne Berücksichtigung der Fußgängerschleuse wird in der Morgenspitze für sämtliche Abbiege-ströme mindestens Qualitätsstufe D erreicht. Somit ist der Knoten nach den Kriterien des HBS 2015 leistungsfähig (Abbildung 27). [6] Die Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee ist ein wichtiger Verkehrspunkt, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dort gibt es eine Haltestelle mit zwei U-Bahnlinien, div. Einzelhandel, den Hessen-Center, ein Park&Ride Parkhaus, McDonalds etc. Diesen Bereich "ohne Schleusung" für Fußgänger und Radfahrer zu planen ist unakzeptabel. Gerade in den Bereichen von Haltestellen gilt für Fußgänger ein höherer Schutzbedarf. Menschen queren erfahrungsgemäß schnell und unaufmerksam die Straßen. An solchen Stellen sind großzügigere Zeiten für die Querung festzulegen, sowie Möglichkeiten der Schleusung für Fahrradfahrer, ohne Behinderungen zwischen den einzelnen Abschnitten. Besonders Fußgänger neigen bei langer Wartezeit rote Ampeln zu missachten. Diese Kreuzung wird mit 28.000 Fahrzeugen zu den verkehrsstärksten Kreuzungen Frankfurts gehören. Grundsätzlich müssen bei diesen Planungen Verbesserungen durchgesetzt werden. Es wird bei der Planung übersehen, dass es um eine gleichwertige Beurteilung der einzelnen Verkehrsteilnehmer geht. Dies ist nicht mehr die Autobahn, sondern bereits städtischer Raum. Hessen Mobil spricht nur über Verlustzeiten für den Autofahrer an Kreuzungen und nicht über die Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Fahrradfahrer sind nicht erwähnt in der Planung oder Simulation. Die Kreuzungszeiten für die Radfahrer und Fußgänger sind auf das Minimum gesetzt worden. Nur anhand einer visuellen Kontrolle eines Simulationsfilms, dessen Parameter weder im Planfeststellungsbeschluss hinterlegt, noch wissenschaftlich belegt sind, wird die Einstufung in "verkehrlich machbar" genannt. Bei der eben genannten Simulation handelt es sich um kein offiziell anerkanntes oder zugelassenes Instrument zur Bemessung von Verkehrsströmen, allerdings darf es herangezogen werden. Zu beachten ist allerdings: Die Parameter lassen sich in millionenfacher Art verstellen und einstellen. Fahrer und Fußgängertypen können individuell nach Art und Bedarf eingestellt werden, so der Verband der Verkehrsuntersucher zu dieser Simulation. Das bedeutet, die Parameter können entweder in die eine Richtung gedreht werden oder in eine andere Richtung. Der Anteil der Rennfahrer kann verändert werden bei den Kraftfahrzeugen und das Alter der Fußgänger kann zu 100% auf 20-25 Jahre gesetzt werden. Alle diese Werte beeinflussen das Ergebnis erheblich. Mit einer sachgerechten Planung würden solche Probleme nicht entstehen. Es wäre dann nicht notwendig gewesen auf eine Simulation zurückgreifen zu müssen, um die Leistungsfähigkeit in der untersten Stufe genehmigungsfähig zu machen. Jetzt müssen die Radfahrer und Fußgänger zum queren hintereinander an drei Stellen an den roten Ampeln jeweils minutenlang warten. Hessen Mobil: In der Abendspitze sind im Fall mit Fußgängerschleuse alle Ströme mit Ausnahme des Geradeausstroms aus dem westlichen Arm der Borsigallee mit Qualitätsstufe D oder besser bewertet (vgl. Abbildung 28). Der genannte Geradeausstrom liegt mit einer Verlustzeit von 71 Sekunden nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe D. Analog zur Morgenspitze kann aber auch hier konstatiert werden, dass sämtliche Verkehrsströme in der Mikrosimulation leistungsfähig abgewickelt werden und somit diese Variante verkehrlich machbar ist. [7] Es ist zu beachten das die Leistungsstufe D bereits durch häufigen Rückstau und lange Wartezeiten definiert ist. Die Leistungsfähigkeit ist bei D fast nicht mehr gegeben. Um im Wortlaut des Gutachtens zu bleiben: In sechs Fällen hat die Kreuzung die schlechteste Bedienungsfähigkeit D, die nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe E liegt, die keine Leistungsfähigkeit der Kreuzung konstatiert. Hier müssen bei einer kompletten Neuplanung bessere Ergebnisse erzielt werden. In dem vorliegenden Fall erreichen bei ungeschleustem Verkehr nicht ein Knotenpunkt, sondern gleich sechs Knotenpunkte (50%) nur die Stufe D. In der anderen geschleußten Version sind die Ergebnisse noch wesentlich schlechter. Es möchte zusätzlich angemerkt werden, das die Verkehrsberechnung im Punkt, Borsigallee in Richtung Nord abbiegend in die Kruppstraße und umgekehrt höher liegen wird als 10Kfz/h. Durch diese fehlerhafte Prognose der Fahrzeugzahlen verfälscht sich das Gesamtergebnis der Leistungsfähigkeit. In der Kruppstraße und der abzweigenden Victor-Slotosch-Straße liegen mehrere Einzelhandelsgeschäfte und Nahversorger. Dort befinden sich viele Betriebe und Nahversorgung ( Aldi, Lidl, Rewe, Bäckerei, Drogeriekette etc. ) Fazit: Es sollte eine Abwägung erfolgen, ob die zukünftigen Belastungen und Ergebnisse sich noch in einem sinnvollen Rahmen bewegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 237 2018 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 163/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: ST 1589/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten. Was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt im Falle einer Durchsetzung der Pläne die Besitzer zu entschädigen, bzw. Ersatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten "Am Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 739 2018 Die Vorlage OF 163/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 285/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe; 16.03 Verkehrsanlagen Radwegenetz im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, stadtteilverbindende und teils nur in Teilstücken bestehende Radwege in einen leistungsgerechten und sicheren Zustand zu versetzen. Bestehende Radwegeteilstücke sind, wenn dies sinnvoll ist, zu verbinden. Ehemalige Radwege sind wieder zu reaktivieren und in das Radwegenetz einzubinden, wenn dies eine Strecke komplettiert und sinnvoll ist. Zusammenhängende Strecken sind mit der Angabe von Zwischenzielen und Zielen kenntlich zu machen und auszuweisen. So sind zum Beispiel teilbestehende Radwege wie die Verbindung Fechenheim → Fechenheim Nord (Orber Straße) → Ostpark → Ostend und die Verbindung Fechenheim Nord → Gwinner-/Friesstraße → ehemalige Trasse Linie 12 und weiter Richtung Bergen bzw. Seckbach/Bornheim in leistungsstarke, durchgehende Strecken mit sicheren Zustand zu entwickeln. Begründung: Will man dem Fahrrad im Zusammenklang der Verkehrsträger eine wichtige Rolle zuweisen, so sind erheblich mehr Mittel notwendig als die, die zur Zeit für diesen Bereich in Frankfurt eingesetzt werden. Andere Städte im In- und Ausland machen es Frankfurt vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 54 2018 Die Vorlage OF 285/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 117/16 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: Warum das Gelände zwischen "Weimerhaus" und "Voltenseeweg" , Gemarkung 68 Flur 46 , welches weit über 50 Jahre in der Nutzungsart 8 - Freizeitgärten - und in der Entwicklungsstufe mit 1 - Fläche für Landwirtschaft - ausgewiesen ist, plötzlich von der Unteren Naturschutzbehörde mkit der Begründung es handele sich um FFH Gebiet, in eine "Auenlandschaft" umgewandelt werden soll. In wie weit das unterfangen der Unteren Naturschutzbehörde rechtens ist, die Besitzer trotz der Gegebenheiten gezwungen werden sollen, ihren Besitz plötzlich der Allgemeinheit zu Verfügung zu stellen. Begründung: Die Besitzer der Gemarkung 68, Flur 46 werden in einem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 08. 05. 2017 aufgefordert, jeglichen Zäune, Bebauungen, nichtheimische Sträucher und standortgerechter Gehölze von den Grundstücken zu entfernen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2017, TO I, TOP 16 Die Ortsvorsteherin wird einvernehmlich beauftragt, im Rahmen der Vorlage V 489 zeitnah einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Fachämter, der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu vereinbaren. Beschluss: Auskunftsersuchen V 489 2017 Die Vorlage OF 117/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 204/11 Betreff: Dauerhafte Sperrung der Waldwege in Fechenheim-Nord verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Forst des Landes Hessens einzuwirken die dauerhafte Sperrung der Waldwege für Fußgänger im Fechenheimer Wald zu verhindern. Begründung: Das Waldstück dient der Erholung der Menschen im Stadtteil. Es schließt direkt an die Wohnbebauung an. Es soll nun für die Bürger geschlossen worden, weil eine Gruppe von 10-15 Fledermäusen auf drängen von Hessen Mobil dorthin umgesiedelt werden sollen. Die anderen Fledermäuse die angelockt werden sollen sind dort z.Zt. überhaupt nicht ansässig. Hessen Mobil befürchtet durch den Bau des Riederwaldtunnels könnten die Tiere zu schaden kommen, wenn sie nicht umgesiedelt werden. Der Wald soll zum Teil gerodet werden für die Fahrbahn der Autobahn und ein ca. 100m x 100m großes Waldstück wird durch die Autobahn abgetrennt. Der Überflug für die ca. 10-15 Fledermäuse über die Autobahn sei lebensgefährlich. Das Vorgehen des Umsiedelns für die Kleingruppe von 10-15 Fledermäuse ist grundsätzlich nicht zu Beanstanden. Allerdings hätte ebenfalls eine Umsiedlung in den 500m entfernten und wesentlich ruhigeren und besser geeigneten Teil des Waldes östlich der Vilbeler Landstraße erfolgen sollen. Dort befinden sich zwei größere Wasserfläche die für Fledermäuse sehr wichtig sind, da die Tiere von Insekten leben und erhebliche Mengen an Nahrung benötigen. Das Waldstück ist quasi menschenleer und ruhig. Auf Nachfragen wurde mitgeteilt, der Autobahnlärm im zukünftig gesperrten Bereich sei nicht störend für die Tiere nur die Nähe der Autobahn sei ein Problem und stelle eine Gefahr für die Fledermäuse dar, weil viele Fledermäuse nur bis 5m hoch fliegen würden. Die LKW könnten die Population reduzieren. Da Fledermäuse nachtaktiv sind, tagsüber in Höhlen in den Wipfeln irgendwo im Wald schlafen, stellen tagsüber ein paar Fußgänger unten auf den Waldwegen keine Störung dar. Die jetzt nur noch verbleibenden zwei Wege für die Bürger führen um das gesperrte Gebiet. Der eine Weg führt direkt an der Autobahn entlang und ist sehr laut. Man kann sich dort nicht unterhalten. Der zweite Weg im Süden ist eine Fahrradroute geworden und wurde neulich als schönste Fahrradstrecke in Frankfurt bezeichnet. Konflikte zwischen Radfahrern, Fußgängern und Hundebesitzern sind vorprogrammiert. Der geplante zu sperrende Hauptweg ist nicht wie vom Forst erwähnt nur ein Trampelpfad sondern ein vollwertiger Weg. Es ist der Grenzweg der beiden Ortsbezirke 11 und 16. Er soll mit kleinen Bäumen bepflanzt und unbegehbar gemacht werden und bald nicht mehr sichtbar sein. Der Ortsbeirat 16 ist über die Maßnahmen nicht informiert worden. Der Wald soll in diesem Bereich nicht mehr bewirtschaftet werden und soll zukünftig sich selbst überlassen werden. Kontrollen sollen dort nicht mehrt stattfinden. Dies ist in Anbetracht der starken Nutzung durch die Bürger sehr gefährlich. Für Kinder besteht ein noch größere Gefahr, weil diese gerade solche Gebiete gerne erkunden. Im Jahr 2016 ist im Riederwald durch eine umfallende Buche ein Hund erschlagen worden, der Hundebesitzer überlebte. Direkt am Waldrand befindet sich die Kindertagesstätte 75 und ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit sehr hohem Kinderanteil. Viele Kinder spielen im Wald. Die sich im Stadtteil befindeten Kindergärten/Schulen/Hort unternehmen regelmäßig Ausflüge in den Wald. Die Kita 75 ist durch den Ortsbeirat bei der damaligen Planung des Gebiets absichtlich wegen des Waldes an diesen Ort gelegt worden und die dort geplante katholische Kirche musste in die Cassella-straße ausweichen. Diesen sich im Stadtteil befindenten Kindergärten/Schulen/Hort nimmt man den Wald "vor der Haustür weg". Es wurde sogar davon gesprochen, in diesem Bereich über den Waldweg von der Kruppstraße kommend Waldparkplätze im Grüngürtel einzurichten und den Bereich für Kraftfahrzeuge befahrbar zu machen. Der zukünftig für Fußgänger gesperrte Steinbruchweg ist angeschlossen an den zukünftig befahrbaren Waldweg. Das würde überhaupt nicht zusammen passen. Es gab einen großen "Aufschrei" aus dem Ortsteil wegen der Sperrung der Waldwege. Warum dort keine Fußgänger mehr durch den Wald laufen dürfen ist für die Bürger nicht vermittelbar. Es wäre sehr sinnvoll diese Entscheidung zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 204/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 107/16 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz Bergen Ost Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert: Die Errichtung eines Park und Ride Parkplatzes in Bergen Ost im Bereich der Kreuzung B 521 (Nordumgehung) und Erleenseer Straße zu prüfen. Begründung: Viele Pendler aus dem Main Kinzig - und dem Wetteraukreis parken ihre Fahrzeuge im Stadtteil Bergen Enkheim um dann mit öffentlichem Verkehrsmittel in die Innenstadt zu fahren. Außerdem Parkhaus in der Kruppstraße gibt es im Stadtteil keine größere Parkmöglichkeit. Der mögliche Parkplatz wird von der Buslinie 42 (Bergen Ost - U-Bahnstation Enkheim tangiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 16.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 107/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2017, OF 126/11 Betreff: Einsatz einer Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog-Display in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsmessung/-anzeige mittels eines Dialog- Display in der Gelastraße zu veranlassen. Begründung: Aufgrund der Anträge OF 114/11 und OF 122/11 zur Problematik in der Gelastraße (verkehrsberuhigte Maßnahmen / Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße) fand am 16.02.2017 mit Mitgliedern des Ortsbeirats 11, Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt und Anwohnern ein Ortstermin statt. Hierbei wurde festgestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Gelastraße sehr schwierig umsetzbar sind. Die Teilnehmer des Ortstermins erhoffen sich mit einer Geschwindigkeitsmessung/ -anzeige eine Entschärfung der Problematik. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1356 2017 Die Vorlage OF 126/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Halbsatz ". . sowie ein Tempo-30-Schild vor der Bushaltestelle Gwinnerstraße aufstellen zu lassen." angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2017, OF 122/11 Betreff: Entschärfung der Gelastraße in Richtung Flinschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: die Einfahrt der Gelastraße in Richtung Flinschsstraße mit Sicherheits-Bügeln zu "entschärfen" und zusätzlich ein LKW- Verbotsschild aufzustellen. Begründung: Die Gwinnerstraße ist von der Borsigallee aus kommenden eine Hauptzufahrtsstraße für PKW und LKW. Da der Schwerlastverkehr am Ende der Gwinnerstraße nicht wenden kann, wird die Gelastraße als Durchfahrtsstraße in Richtung Flinschstraße genutzt. Dies ist für die Bürger in der Gelastraße nicht nur gefährlich sondern auch unzumutbar. Die Einfahrt in Richtung Gelastraße ist sehr eng und als Verbreiterung wird hierzu der Bürgersteig genutzt. Deshalb sind in Höhe der Hausnummer 85 bis etwa Hausnummer 81 Bügel auf dem Bürgersteig (ausgenommen Hofzufahrten) anzubringen. Somit kann der Bürgersteig nicht mehr befahren werden und ein zusätzlicher Schutz für die Fußgänger ist somit gewährleistet. Außerdem sollte die Einfahrt der Gelastraße noch zusätzlich ein Verbotsschild für LKW ( ausgenommen FES) bekommen. Ferner sollte die Situation durch regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei in Augenschein genommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 122/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 53/11 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, einen im Seckbacher Ried vorhandenen Fußweg so zu befestigen bzw. auszubauen, dass er zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung begehbar bleibt. Der betreffende Fußweg befindet sich in Verlängerung des Wallfahrtswegs, im Abschnitt zwischen den Wegen "In der Sauren Wiese" und "Voltenseeweg". Begründung: Die Fußwegeverbindung durch das Seckbacher Ried, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Kruppstraße, wurde in den letzten Jahren in zunehmendem Maße durch Fußgänger/innen angenommen. Im nördlichen Einzugsbereich des Fußwegs liegen u. a. das Henry und Emma Budge-Heim sowie die Buchhändlerschule. Im südlichen Bereich wiederum liegen die Seckbacher und Enkheimer Gewerbegebiete mit den Einkaufsmöglichkeiten in der Victor-Slotosch-Straße und dem Hessen-Center. Der Fußweg wird immer wieder überflutet und ist dadurch nicht mehr begehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 519 2016 Die Vorlage OF 53/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2016, OF 46/11 Betreff: Fußweg Kruppstraße zur Kita 75 wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußweg von der U-Bahnhaltestelle Kruppstraße in das Wohngebiet Fechenheim-Nord (KTIA 75) wieder herzustellen. Begründung: Der Fußweg wird von PKW's und LKW's beschädigt. Er ist die Verbindung für die Bewohner de Wohnviertels Fechenheim-Nord zur U-Bahn und zum Hessencenter. Auf dem Weg bilden sich nach Regen große Pfützen die tagelang nicht ablaufen und den Boden völlig durchweichen. Eine Benutzung ist lange Zeit nur mit Gummistiefeln ratsam. Für den Herbst und Winter ist es daher von hoher Wichtigkeit den Weg wieder in einen normalen, für Fußgänger nutzbaren Zustand, zu versetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 325 2016 Die Vorlage OF 46/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 30/11 Betreff: Erwerbsverhandlungen für die weiteren Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau in der Gelastraße benötigt werden, intensivieren Vorgang: ST 297/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erwerbsverhandlungen für die weiteren 14 Grundstücksflächen, die zum Gehwegausbau zwischen Flinschstraße und Sausee benötigt werden, zu intensivieren. Begründung: Seit nunmehr 12 Jahren ist der Magistrat bemüht, die zum Gehwegausbau benötigten Grundstücksflächen zu erwerben. Es ist nun an der Zeit, die Erwerbsverhandlungen zu beschleunigen. Auch im Hinblick auf die neue Nutzung des ehemaligen Bürogebäudes Ecke Flinschstraße / Gelastraße als Flüchtlingsunterkunft für bis zu 150 Personen ist es wichtig, den Gehweg bis zum Sausee fortzuführen und somit die Gefährdung der Fußgänger zu reduzieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 297 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 317 2016 Die Vorlage OF 30/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 361/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1349/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel von den insgesamt benötigten 29 Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Bei wie viel Grundstücksflächen liegt die Zustimmung der Eigentümer zum Verkauf vor? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die letzte Stellungnahme des Magistrats liegt nun mehr als drei Jahre zurück. Von daher ist es an der Zeit, einen neuen Statusbericht zu verlangen. Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1349 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1514 2015 Die Vorlage OF 361/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2015, OF 329/16 Betreff: Ausbau einer Radwegeverbindung durch das Voltenseegebiet zwischen Enkheim und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Voltenseeweg zwischen Vilbeler Landstraße und Seckbach, quasi in Verlängerung der Taschnerstraße, so auszubauen, dass er als offizieller Radwanderweg Eingang finden kann in das Radwegenetz der Stadt. Begründung: Den Voltenseeweg zum wetterfesten Radwanderweg auszubauen war bereits mehrfach gefordert worden, wurde aber immer mit Blick auf die fertigzustellende "Fließwasserverbindung" in die Zukunft verschoben. Da sich für diese Fließwasserverbindung längst eine weit sinnvollere Alternative in Planung befindet, ist es jetzt an der Zeit, diesen nach Regen schlecht passierbaren, ebenerdigen Weg auszubauen, und damit das Netz der städtischen Radwanderwege Richtung Enkheimer Ried / Riedbad oder Richtung Main in Fechenheim sinnvoll zu ergänzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4473 2015 Die Vorlage OF 329/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2015, OF 307/16 Betreff: Parkzeitbegrenzung zwei Stunden halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Roentgenstr. bis Kruppstraße auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Str. die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um den Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, u.a. ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4067 2015 Die Vorlage OF 307/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FREIE WÄHLER gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 318/11 Betreff: Bestehendes Lkw-Durchfahrtsverbot für Seckbach durchsetzen hier: Durchführung von Kontrollen und Anbringung eines zusätzlichen Hinweisschildes Vorgang: OM 2086/13 OBR 11; ST 926/13 Der Ortsbeirat 11 weist die Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 zurück. Es geht nicht darum nur das Einfahrtsverbot, sondern das Durchfahrtsverbot (Ein- und Ausfahrt) für LKW zu kontrollieren. Selbst der Verkehrsdezernent Hr. Majer zeigte sich, anlässlich der Bürgerinformationsveranstaltung am 20. März 2015 in Seckbach, für solche Kontrollen offen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 7,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb 2. zusätzlich zu dem vorhandenen Hinweisschild, in Richtung stadtauswärts vor der Straßenkreuzung Seckbacher Landstraße / Weidenbornstraße / Rendeler Straße, ein zweites Hinweisschild zum Durchfahrtsverbot in Richtung stadtauswärts hinter dieser Straßenkreuzung anzubringen. Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Das vorhandene Hinweisschild ist für die Autofahrer, die von der Rendeler oder Weidenbornstraße in die Seckbacher Landstraße in Richtung Seckbach einbiegen, nicht einsehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2013, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 926 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4111 2015 Die Vorlage OF 318/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2014, OF 240/16 Betreff: Weitere Spender für Hundekottüten in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten über die Presse und die Mitglieder des Ortsbeirates werden gebeten in persönlichen Gesprächen Patenschaften zu suchen, die das Befüllen der Spender für Hundekottüten übernehmen. Bei Erfolg soll nach Absprache mit dem Fachamt geprüft werden, ob folgende Standorte zu realisieren sind: 1 x Voltenseeweg, 1 x Jean-Kempf-Weg, 1 x Barbarossastraße/ Rangenbergstraße, 2 x Leuchte ( Hausnummer 31 und 56 ), 1 x Marktplatz, 1 x Nordring/ Haingasse, 1 x Nordring/Landgraben und 1 x Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg. Anlage 1 (ca. 37 KB) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 240/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2014, OF 239/11 Betreff: Umbenennung U-Bahn-Station Gwinnerstraße in Gwinnerstraße/Batschkapp Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die U- Bahn Station Gewinnerstraße in Gewinnerstraße/Batschkapp umzubenennen. Begründung: Das seit Ende 2013 nach Seckbach gezogene Kulturzentrum Batschkapp ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt. Durch eine Umbenennung der Haltestelle wird es auch Besuchern aus dem Umland erleichtert das Kulturzentrum mit dem ÖPNV zu erreichen. Passend zur Haltestellen Umbenennung ist die von Seiten des Institutes für Nachhaltigkeit in Kultur und Tourismus angestrebte nicht offizielle Umbenennung der U 4 und U 7 in die " Batschkapp-Line". Die Umbenennung soll auch als Wertschätzung von Seiten des Stadtteil an diese Frankfurter Institution in ihrer neuen Heimat gesehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 239/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und LINKE. gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2013, OF 186/16 Betreff: Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Borsigallee und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park+Ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei dessen Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Begründung: Bisher kann das P + R Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das P + R Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das P + R Parkhaus aucli bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U4/U7 - Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleich Verkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2012, OF 140/16 Beratung im Ortsbeirat: 16, 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 140/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 186/16 an den Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beschlussfassung weiterzuleiten. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2462 2013 Die Vorlage OF 186/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2013, OF 175/11 Betreff: Ist versetztes Parken in der Gelastraße möglich? Vorgang: ST 1250/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob zwecks Verkehrsberuhigung in der Gelastraße versetztes Parken eingerichtet werden kann? Hierbei ist die beabsichtigte Einführung des Radfahrens gegen die Einbahnstraße zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1250 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 713 2013 Die Vorlage OF 175/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 5 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP; bei Enthaltung 1 CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2013, OF 168/16 Betreff: Sanierung der Borsigallee stadteinwärts im Abschnitt zwischen Volkshausstraße und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die beiden Fahrbahnen in der Borsigallee mindestens im genannten Abschnitt stadteinwärts grundlegend instand zu setzen und nicht bloß notdürftig Frostschäden zu beseitigen. Begründung: In dem genannten Straßenabschnitt bilden aus verschiedensten Bauarbeiten resultierende Flickenteppiche zusammen mit derben Querfugen, Spurrillen und massiven Frostschäden, die teilweise flächig das ursprünglich verlegte Kopfsteinpflaster zum Vorschein bringen, eine zunehmend die Verkehrssicherheit gefährdende Mischung . Da die Straße stark und zügig befahren wird, resultiert aus den Straßenschäden zudem auch eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung für die Anwohner. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 09.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 168/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2013, OF 166/11 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot in Seckbach kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht an sämtlichen Zufahrtsstraßen nach Seckbach verstärkt zu kontrollieren. In der Gelastraße, der Straße Im Trieb sowie der Nussgartenstraße ist zusätzlich das Durchfahrtsverbot für Busse zu kontrollieren. Kontrollen sind in folgenden Bereichen durch zu führen: Seckbacher Landstraße / Heinz-Herbert-Karry-Straße / Wilhelmshöher Straße Vilbeler Landstraße / Wilhelmshöher Straße Berger Weg / Nussgartenstraße Gwinnerstraße / Gelastraße Flinschstraße / Gelastraße / Im Trieb Begründung: Wegen der Enge der Seckbacher Straßen wurde für schwere Kfz. zu Recht vor Jahren ein Durchfahrtsverbot durch den Stadtteil ausgewiesen. Allerdings sind die aufgestellten Verbotsschilder offensichtlich für LKW- und Busfahrer längst kein Hinderungsgrund mehr, die Strecke durch den Stadtteil zwecks Wegeabkürzung zu durchfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 18.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2013 Die Vorlage OF 166/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Kraftfahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht" durch die Worte "Lastkraftwagen und Busse" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 140/16 Betreff: Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park+Ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Begründung: Bisher kann das P + R Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden . Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das P + R Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsvekehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das P + R Parkhaus bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U4/U7 durch die bereits vorhandene U-Bahn Haltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2013, OF 186/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur Sitzung am 27.11.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 09.04.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 140/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 140/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 186/16 an den Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beschlussfassung weiterzuleiten. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 119/11 Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Gelastraße (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im westlichen Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinsch- und Gwinnerstraße, das Radfahren gegen die Einbahnstraße ein zu richten. Begründung: Bereits heute wird durch Radfahrer in der westlichen Gelastraße - allerdings verbotswidrig - gegen die Einbahnstraße gefahren. Dadurch sind weder die gefährlichen Situationen angestiegen, noch wurden vermehrt Unfälle mit Radfahrern bekannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1179 2012 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2012, OF 121/11 Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1174/11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Wie viel Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben? 2. Wie viel Grundstücksflächen müssen noch erworben werden? 3. Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkw, die Fußgänger gefährdet sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 380 2012 Die Vorlage OF 121/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2011, OF 44/11 Betreff: Waldweg KITA 75 zur Kruppstraße, Haltestelle U 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den o.g. Weg für den Winter derart zu befestigen, dass dieser ganzjährig zum Durchgang benutzt werden kann. Begründung: Der Fußweg ist der Hauptweg der Anwohner aus dem Gebiet Fechenheim Nord, für die Schüler der Konrad-Hänisch-Schule u.a., um zur U-Bahnhaltestelle U 7 Kruppstraße und zum Hessencenter zu gelangen. Der Fußweg wird hoch frequentiert, wenn dies aufgrund der Wetterlage möglich ist. Die Wichtigkeit des Fußwegs ergibt sich bereits daraus, dass die Planungsämter beim Bau des Riederwaldtunnels sogar eine Fußgängerbrücke vorgesehen haben. Im Herbst und Winter ist der Fußweg nicht zu benutzen, da er meist völlig aufgeweicht ist, matschig, mit Pfützen versehen und uneben ist. ( in der Karte rot markiert ) Ein bloßes Auffüllen der Löcher mit Schotter, was bereits immer wieder in Vorjahren vorgenommen worden war, reicht nicht aus um die Benutzung das ganze Jahr über sicherzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 12.09.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 348 2011 Die Vorlage OF 44/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2009, OA 1004 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 17.10.2009 Betreff: Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Ausweisung einer Baufläche im Regionalen Flächennutzungsplan im Bereich Frankfurt-Seckbach - angrenzend an die Sportanlage Seckbach-Süd - einzusetzen. Der Bereich sollte zwischen Gelastraße, dem Weg "In den Teichen" und dem Riedgraben liegen. Die Fläche sollte groß genug sein, um die Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums sicherzustellen. Begründung: Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportliche Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle Am Schießrain in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen durch die Nachbarschaft. Durch die unmittelbare Nähe zur Sportanlage und der Zentgrafenschule wäre die wechselweise Nutzung von Halle und Sportplatz sowie die Nutzung durch die Schule optimal gegeben. Weiterhin würde der bisherige Standort für eine stadtplanerische Weiterentwicklung der Ortsmitte und somit zur Erhöhung ihrer Attraktivität sowie zur Stabilisierung des Einzelhandels beziehungsweise der Nahversorgung frei werden. Lageplan; schraffierte Fläche stellt den Bereich zum Bau einer Sporthalle mit Vereinszentrum dar. Anlage 1 (ca. 53 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2010, ST 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.10.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEEs handelt sich bei meiner Ausführung nicht um einen direkten Vorschlag. Da das Problem unter dem Gesichtspunkte "Mensch vor Insekten stellen" eigentlich keine Erörterung benötigt. Bei Starkregen läuft der Riedgraben im Abschnitt Gelastraße bis A661 regelmäßig über. Hierbei laufen die Keller der direkten Anlieger voll und die Gartenanlagen seitlich des Grabens sind nicht mehr nutzbar. Rückstau des Wassers im gesamten Bereich von Seckbach incl. Teilweise stehen die Abschnitte wochenlang unter Wasser oder oberkannte der Abflüsse, da das Wasser nicht abfließen kann. Dies verstärkte sich in den letzten Jahren wegen dem Bau der A661, Betriebshof Ost und letztlich wegen zeitlich falscher und fehlender Reinigung des Riedgrabens. Besonders das ab März /April wegen diverser Insekten keine Reinigung ( Grünschnitt) mehr durchgeführt werden darf. Auch wegen diesen Insekten, werden die Pumpen im Bereich des FSV Sportplatzes nicht mehr in den Massen eingeschaltet wie es für die teilweise katastrophale Situation in Bereich Seckbach notwendig wäre. Daher möchte die das Thema hiermit anstoßen um eine geeignete Vorgehensweise für die immer wieder auftretende Problematik herbeizuführen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Überquerung der Gwinnerstraße in Höhe des Wohngebiets Gelastraße ist sehr gefährlich, insbesondere für Kinder. Früher hab es hier einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle, dieser wurde aber abgebaut. Bitte eine Fußgängerampel installieren direkt nördlich der Gelastraße, damit Kinder sicher aus der Gelastraße in Richtung Zentgrafenschule gehen können.
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Weiter lesen auf FFM.DEDamit die Anwohner von Seckbach und Bergen schneller in die Stadt kommen, könnten die beiden Stadtteile mit einer U- Bahn Linie angeschlossen werden. Zum Beispiel könnte die U4 bei der Haltestelle Gwinnerstraße abbiegen, die Gwinnerstraße langfahren und über die ehemalige Straßenbahnstrecke von Seckbach nach Bergen zur ehemaligen Wendeschleife an der vilbeler Landstraße.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn der Gwinnerstraße fehlt ein Fahrradweg. Da dort die Straße zu schlecht ist um mit dem Fahrrad dort zu fahren bleibt nur der Bürgersteig übrig. Wäre dort ein Fahrradweg vorhanden könnte man schnell mit dem Fahrrad von Seckbach zur U-Bahn 4 und 7 gelangen.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn der Leonhardsgasse zwischen Hochstädter Straße und Gewinnerstraße parken viele Autofahrer im absoluten Parkverbot. Hier wären zum Beispiel Parkschilder und Markierungen auf dem Boden sehr hilfreich.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Frankfurter Stadtteil Seckbach ist momentan an den ÖPNV nur durch Buslinien angebunden. Eine schnelle, umweltfreundliche und kapazitätsmäßige gute Anbindung, könnte durch eine Reaktivierung der stillgelegten Gleise in der Gwinnerstraße sichergestellt werden. Ich plädiere daher für eine Anbindung von Seckbach an das Frankfurter Stadtbahnnetz. Dies würde darüber hinaus das Naturschutzgebiet Seckbacher Ried wieder stärker in den Fokus der Stadtgemeinschaft stellen.
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